ACHTUNG: Fristen zur Nachweispflicht plötzlich verkürzt!
Während der Deutsche Ultraleichtflugverband (DULV e.V.) die Pflichten hinsichtlich der Nachweise von Flügen zur Ausübung der Rechte einer unbefristeten Lizenz sowie ggf. bestehender Lehr- und Schleppberechtigungen zunächst bis zum 31.12.2021 ausgesetzt hat, wurden diese nun um satte zwei Monate verkürzt.
Da diese Information vom genannten Verband erst vor wenigen Tagen, am 05.10.2021 veröffentlicht wurde, bleiben den betroffenen Piloten und/oder Lehrern, die sich ursprünglich auf die bis Ende des Jahres gesetzte Frist verlassen haben, nun nur noch dreieinhalb Wochen, um die geforderten Flüge durchzuführen und die entsprechenden Voraussetzungen damit herzustellen. Auf der Seite des Verbands heißt es dazu:
Obacht, folgende Fristen mussten geändert werden auf den 31.10.2021 (war bisher der 31.12.2021):
- Lehrberechtigung
- Schleppberechtigung
- Umwandlung abgelaufener befristeter Lizenzen in unbefristete Lizenzen
- Rechte aus einer unbefristeten Lizenz (Nachweis 12h / 24 Monate und Übungsflug m. Fluglehrer)