DULV untersagt Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten bis zum 15. Juni

Der DULV (Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.) hat seinen Flugschulen und Fluglehrern die Ausbildung von Flugschülern untersagt. Darüber hinaus sind auch jegliche Prüfungstätigkeiten in Theorie und Praxis einzustellen.
Der Verband reagiere damit auf eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona). Es sei davon auszugehen, dass alle Bundesländer Verordnungen dieser Art bekannt machen werden, heißt es in einer Rundmail an alle dem DULV angeschlossenen Flugschulen, Fluglehrer und Prüfer.
Die Verordnung trat bereits am 17. März in Kraft und soll planmäßig erst am 15. Juni enden. In dieser Verordnung werden unter anderem "Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen" genannt. Der DULV "geht davon aus", dass auch seine Flugschulen als solche "Bildungseinrichtungen" einzustufen sind.
Grundlage der Entscheidung ist diese Verordnung
Kommentare
Ich konnte und kann diesen vorauseilenden Gehorsam nicht nachvollziehen. Wir alle, die auch vorher schon sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgegangen sind, dürfen das auch von einer Verbandsarbeit erwarten. Aufgrund welcher rechtlichen, gesetzlichen Grundlage bzw. Verordnung ist diese Entscheidung in Ihrer zeitlichen Ausdehnung entstanden? Die Einstufung als Bildungseinrichtung ist da hoffentlich nicht ernsthaft so interpretiert worden!? Dort geht es sicher eher um viele auf engem Raum! Könnte lohnen, dass zu hinterfragen!
Ich bin für jede sinnvolle Einschränkung, auch diese Entscheidung ist sicher als solche zunächst nachvollziehbar, aber warum hier schon Fakten für so einen Zeitraum geschaffen werden, ist nicht nachvollziehbar.