DULV untersagt Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten bis zum 15. Juni
Der DULV (Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.) hat seinen Flugschulen und Fluglehrern die Ausbildung von Flugschülern untersagt. Darüber hinaus sind auch jegliche Prüfungstätigkeiten in Theorie und Praxis einzustellen.
Der Verband reagiere damit auf eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona). Es sei davon auszugehen, dass alle Bundesländer Verordnungen dieser Art bekannt machen werden, heißt es in einer Rundmail an alle dem DULV angeschlossenen Flugschulen, Fluglehrer und Prüfer.
Die Verordnung trat bereits am 17. März in Kraft und soll planmäßig erst am 15. Juni enden. In dieser Verordnung werden unter anderem "Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen" genannt. Der DULV "geht davon aus", dass auch seine Flugschulen als solche "Bildungseinrichtungen" einzustufen sind.
Grundlage der Entscheidung ist diese Verordnung