DULV untersagt Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten bis zum 15. Juni

Der DULV (Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.) hat seinen Flugschulen und Fluglehrern die Ausbildung von Flugschülern untersagt. Darüber hinaus sind auch jegliche Prüfungstätigkeiten in Theorie und Praxis einzustellen.

Der Verband reagiere damit auf eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona). Es sei davon auszugehen, dass alle Bundesländer Verordnungen dieser Art bekannt machen werden, heißt es in einer Rundmail an alle dem DULV angeschlossenen Flugschulen, Fluglehrer und Prüfer.

Die Verordnung trat bereits am 17. März in Kraft und soll planmäßig erst am 15. Juni enden. In dieser Verordnung werden unter anderem "Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen" genannt. Der DULV "geht davon aus", dass auch seine Flugschulen als solche "Bildungseinrichtungen" einzustufen sind.

Grundlage der Entscheidung ist diese Verordnung

  • Der DULV hat keine gesetzliche Grundlage, um diese Massnahme zu erteilen. 

  • Es wäre echt schade, wenn man tatsächlich so lange warten müsste. Bei mir ist es so, dass ich mich am 25.2. zur SPL-Ausbildung angemeldet ( und angezahlt ) habe und mir nur noch das Medical fehlt. ( Ich brauche nur noch 2 Untersuchungen, dann kann es los gehen ) Nun bremst Corona die Vorfreude erheblich. Ich hoffe, dass die Flugschule die Krisenzeit gut übersteht und nicht schließen muss. 

  • Es wird für uns alle Zeit aus reiner „Panik“ Reaktion auch wieder auf „gesunden Menschenverstand“ umzuschalten. 

    Ich konnte und kann diesen vorauseilenden Gehorsam nicht nachvollziehen. Wir alle, die auch vorher schon sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgegangen sind, dürfen das auch von einer Verbandsarbeit erwarten. Aufgrund welcher rechtlichen, gesetzlichen Grundlage bzw. Verordnung ist diese Entscheidung in Ihrer zeitlichen Ausdehnung entstanden? Die Einstufung als Bildungseinrichtung ist da hoffentlich nicht ernsthaft so interpretiert worden!? Dort geht es sicher eher um viele auf engem Raum! Könnte lohnen, dass zu hinterfragen!

    Ich bin für jede sinnvolle Einschränkung, auch diese Entscheidung ist sicher als solche zunächst nachvollziehbar, aber warum hier schon Fakten für so einen Zeitraum geschaffen werden, ist nicht nachvollziehbar.

  • Bitte liebe Luftsportverbände - plädiert für die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen in der Sportfliegerei NICHT wegen der "Liebe zur Fliegerei " - wie in einem Positionspapier des Verbands NRW zu lesen - sondern wegen der handfesten WIRTSCHAFTLICHEN Ausfälle (direkt betroffen: Flugschulen, Plätze, Vereine, Zulieferer, Werkstätten, Ausrüster, Produzenten)!! Es geht hier nicht um ein allgemeines Hobby, sondern um strukturierte Abläufe, Fristen, Trainingsperioden, somit Verpflichtungen - die während der Ausgangsbeschränkung nicht erfüllt werden können. Luftsport ist KEIN Mannschaftssport, somit nicht vergleichbar - etwa mit Ballsportarten. Luftsport ist Verantwortung, Verpflichtung und seit jeher Basis für die Luftfahrt im Sinne eines Einstiegs in deren Ausbildung. Landeplätze sind demzufolge und meinem Rechtsempfinden nach keine Sportstätten i.S. der Landesverordnungen. Hier wurde zu Beginn der Pandemie mit zu heißer Nadel gestrickt. Es muß aber mittlerweile möglich sein in Ruhe, mit gesundem Menschenverstand und vor allem Mitglieder-bezogen den politischen Entscheidungsträgern die Entscheidungsgrundlagen nahe zu legen. Ansonsten laufen Euch die Mitglieder über kurz oder lang davon. Warum können denn dann Gleitschirmflieger - nach Absprache mit den Eigentümern der Landezonen - individuell Flugerlaubnisse erhalten? 

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