Neue LTF-UL 2019 veröffentlicht – das sind die wichtigsten Änderungen!
Am 15.01.2019 hat das Luftfahrt-Bundesamt die neuen LTF-UL (Lufttüchtigkeitsanforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge) veröffentlicht. In der 73-seitigen Bauvorschrift sind die Mindestanforderungen verschriftlicht, die ab sofort für den Bau und die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen in Deutschland gelten.
Im Abschnitt A bezieht sich die Anwendbarkeit auf Luftsportgeräte der Luftfahrzeugart aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse, die nicht mehr als 600 kg (früher 450 kg zzgl. Rettungsgerät, Anm. d. Red.) beträgt […] und deren Mindestgeschwindigkeit Vso […] nicht größer ist als 83 km/h (früher 65 km/h, Anm. d. Red.).
Die maximal zulässige Leermasse der künftigen doppelsitzigen Ultraleichtflugzeuge dürfte laut dem Abschnitt „LTF-UL 25 Massegrenzen – Höchstmasse“ je nach verbautem Triebwerk nun zwischen maximal etwa 381 kg und 383 kg liegen. Denn hier wird eine angenommene Insassenmasse von 200 kg (früher 170 kg) sowie eine mindestens mitzuführende Treibstoffmenge für eine Stunde (früher eine halbe Stunde) Reiseflug unter maximaler Dauerleistung des Triebwerks zugrunde gelegt. Unter maximaler Dauerlast liegt der Verbrauch eines Rotax 912 UL (80 PS) beispielsweise bei etwa 22,5 Litern pro Stunde, der eines Rotax 912 ULS bei rund 25 Litern pro Stunde. Bei einem spezifischen Gewicht von 0,75 kg pro Liter Mogas entspricht das etwa 16,88 kg respektive 18,75 kg.
Aufgrund der wesentlich höheren Masse darf die maximale Startstrecke bei Höchstmasse und aus dem Stillstand bis zum Erreichen einer Höhe von 15 m, ermittelt auf trockenem, ebenem, kurzgemähtem Grasboden nun bei bis zu 450 m liegen, während es früher lediglich 300 m sein durften.
Die LTF-UL kann hier heruntergeladen werden.