Hmhm...echt gute Frage
Also bei den Lizenzumstellungen beim Segelfliegen, TMG und SEP musste ich immer die alte Lizenz wieder einschicken (in NDS und SH)...Begründung der LLB′s war, dass jeweils immer nur eine Lizenz bestehen dürfte
(und die haben echt drauf bestanden und waren böse, als ich mal eine Lizenz nicht geschickt habe)
Ein Kumpel arbeitet in der Führerscheinstelle für KFZ und meinte dazu gäbe es auch ein EU Urteil zu, hab das deswegen nicht weiter hinterfragt und gedanklich auf das Fliegen übertragen.
Hätte jetzt angenommen, dass das so auch bei UL gilt
Praktisch gesehen müsste das aber egal sein, da ja im Zweifel die ausgebende Stelle nachweisen kann, ob die Lizenz berechtigt ist oder nicht
Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?
Eher häufig!