vom Segelflug um Ultraliechtflug

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Liebe Freunde, ich brauche eueren Rat oder euere Hilfe:

    Ich bin gerade frisch in Pension gegangen und da fällt mir ein, dass ich früher mal Segelflieger war.

    Meinen Segelflugschein habe ich vor 25 Jahren erworben - danach bin ich noch 16 Stunden Segelgeflogen, dann hatte ich aus beruflichen Gründen keine Zeit mehr. 

    Irgendwie ginge ich jetzt auch im Alter von 65 Jahren gerne wieder in die Luft.

    Ist es möglich einen Ultraleichtschein zu erfliegen, werden mir Flugstunden vom Segelflug, auch wenn das länger her ist angerechnet, wenn ja wieviele?

    Oder ist es einfacher zum Motorsegelflug zu wechseln. 

    Mein alter Schein müsste doch, auch wenn er 1995 erworben würde noch gelten, auch wenn er nicht mehr aktiv ist.

    Vielleicht weiß ja jemand Rat, das würde mich freuen.

    Liebe Grüße

    Lothar

  • Servus Lothar

    so wie in meiner Vorstellung habe/werde ich das machen:

    Servus zusammen, nach meiner Anmeldung möchte ich mich kurz vorstellen:

    Ich bin`61 in Rosenheim/OBB (= zwischen München und Salzburg) geboren, aufgewachsen, und lebe seitdem dort.

    Flegerisch angefangen hab ich 1993 am Segelfluggelände in Brannenburg (= zwischen RO/Inntaldreieck und Kufstein) direkt neben der Autobahn. Hab dort auch den PPL-C gemacht. Nach langer fliegerischer Pause hab ich 2016 meinen Schein wieder aufleben lassen, bei der DASSU in Unterwössen. Dort hab ich heuer im Herbst auch die TMG-Berechtigung dazu gemacht. Eigentlich wollte ich direkt die UL-Lizenz für Dreiachser machen, aber der "Umweg" über TMG war für mich sinnvoller und praktikabler. Die UL-Lizenz will ich, sobald Fliegen wieder möglich/erlaubt ist, anstreben.

    Großes Interesse habe ich an langsamen Fliegern wie Sunrise, Sunwheel, Kiebitz oder ähnlichen. Mich würde es freuen, wenn ich mich hier in diesem Forum mit ähnlich interessierten Fliegern austauschen könnte, und natürlich von deren Erfahrungen lernen könnte. Und, natürlich träume ich vom eigenem Flieger.............. , zumindest nach einiger Lehrzeit.

    Beste Fliegergrüße vom Hans Peter

  • Hi Lothar, lies das mal:

    Nach Ablauf des Datum 08.04.2015, können Luftfahrerscheine gemäß der Verordnung (EU) 1178/2011 nur noch erneuert werden, wenn die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung nachgewiesen werden.

    Luftfahrerscheine für Segelflugzeugführer und Freiballonführer, die zwischen dem 01.05.2003 und dem 08.04.2015 ausgestellt wurden, können erneuert werden, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen vorliegen:

    1.a.) Segelflugzeugführer (EU 1178/2011 FCL.140.S)

    innerhalb der letzten 24 Monate und vor dem 08.04.2015

    5 Stunden Flugzeit als PIC einschließlich 15 Starts, davon je 5 Starts in der jeweiligen Startart, ausgenommen Gummiseilstarts, davon je 22 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten

    1.b.) Inhaber einer Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG) (EU 1178/2011 FCL.140.S)

    innerhalb der letzten 24 Monate und vor dem 08.04.2015

    mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen undzusätzlich eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten

    Luftfahrzeugführer, die jeweils die Bedingungen gemäß Punkt 1.) und 2.) nicht erfüllen, können alternativ eine durch mich beauftragte Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer auf einem Segelflugzeug bzw. einem TMG jeweils in der eingetragenen Luftfahrzeugkategorie ablegen.

    Luftfahrerscheine für Segelflugzeugführer und Freiballonführer, die vor dem 01.05.2003 ausgestellt wurden, können gemäß FCL.110 durch eine praktische Prüfung mit einem durch mich zugewiesenen Prüfer - jeweils in der eingetragenen Luftfahrzeugkategorie - erneuert werden, nachdem eine Auffrischungsschulung an einer genehmigten ATO (Ausbildungseinrichtung) absolviert wurde.

    Innerhalb der praktischen Prüfung erfolgt die theoretische Prüfung am Luftfahrzeug.

    Ich denke du musst von null beginnen, da dein Schein von 1993 ist und somit abgelaufen ist.  

    Am Besten du fragst bei deiner Bezirksregierung nach. 

  • Herzlichen Dank,

    das ist ja schade, es geht mir jetzt nicht unbedingt darum einen weiteren Flugschein zu erwerben. Ich wollte einfach nur ein bisschen in die Luft.

    Ich hatte halt gehofft, dass ich falls ich doch noch einen Schein möchte, mir wenigstens die mühsame Theorie erspart bleibt.

    Danke in jedem Fall

    Lothar

  • servus

    luftfahrerscheine für Segelflugzeugführer und Freiballonführer, die vor dem 01.05.2003 ausgestellt wurden, können gemäß FCL.110 durch eine praktische Prüfung mit einem durch mich zugewiesenen Prüfer - jeweils in der eingetragenen Luftfahrzeugkategorie - erneuert werden, nachdem eine Auffrischungsschulung an einer genehmigten ATO (Ausbildungseinrichtung) absolviert wurde.

    Innerhalb der praktischen Prüfung erfolgt die theoretische Prüfung am Luftfahrzeug.

    wenn ich dass richtig verstanden habe muss man nur  Flugstunden nehmen und die theoretische Prüfung erfolgt beim Prüfungsflug.

    Gruss

    Heiko

  • Das meine ich auch. Ein Kollege musste mitn Prüfer seine 3 Starts machen und der Lappen war wieder da. Musste dann unter Fluglehrer seine min Stunden fliegen. 

    Also musst du nicht alles neu machen. 

    Wie du dann an die UL lizenz kommst weiß ich nun auch nicht im Detail. Theorie müsste sein: pyrotechnische Einweisung. 

    Bei den Flugstunden waren es 10 Stunden. ( so war es bei mir als ich vom Segelflug auf UL ging)

    Basti

  • Nur will ich eigentlich nicht mehr Segelfliegen, sondern lieber in ein ultraleichtflugzeug steigen.

    Liebe Grüße 

    Lothar

  • hallo

    aber wenn du deine Segelfluglizenz hast ist Ul nur ein Klacks,

    oder komplett mit Ul anfangen was aber sehr wahrscheinlich die teuere und zeitintensivste Methode ist

  • Du kannst in ein UL steigen und die Lizenz machen. Theorie ist easy. 

    Deine Pflichtstunden fliegen und Prüfungsflug machen. 

    Oder Segelfluglizenz reaktivieren und deine Umschlung machen. 

    Entscheiden musst du. 

    Basti

  • Schnellster und billigster weg ist eine Kompetenzüberprüfung mit Prüfer im Segelflugzeug, dann brauchste auch keine mindeststunden im Segelflugzeug fliegen.

    Ist der Segelflug aktiv und du schulst auf UL um, werden dir die flugstunden aus den letzten 24 Monaten anerkannt, jedoch maximal 20 Stunden. Theorie entfällt, bis auf eine Pyrotechnik Einweisung, die schafft aber jeder der einen gesunden Verstand hat.

    Da du nicht Segelfliegen willst, bringt es dir nur, dass du keine Theorie machen müsstest. Vermutlich würdest du Dank Fliegerischer Vorbildung auch mit den mindeststunden im UL bis zur Prüfung kommen.

    Gruß Kurt

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