• Bei meinem Fliegerarzt ist alles eine "Vorabuntersuchung", bis man selbst sagt, das Medical haben zu wollen ;-)

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Welchem Behördenvertreter soll ich denn erzählen, ich hätte das gar nicht gemerkt, wenn es der Fliegerarzt amtlich festgestellt hat?
    .... ich bin davon ausgegangen, dass man umsteigt, bevor der Onkel Doktor die Bremse reingehauen hat, denn es war ja nicht die Frage, ob man 120 Kg fliegen darf, nachdem man die negative Bescheinigung hat.
  • Hallo zusammen!

    Und dann noch eine kleinen Feinheit für die hier mitlesenden NOCH nicht Flieger.

    120 Kg darf ich wie oben beschrieben ohne Medical fliegen. Aber den Schein bekomme ich nur mit Medical. Danach ists egal.

    Wer also glaubt er könne als Ausweg trotz Diabetes oder Herzproblemen (nur Beispiele) dann einen 120 Kg Schein machen, wird enttäuscht.

    Die "Downgrader" betrifft das nur wie schon geschildert.

    Ich spreche das hier an, weil bei uns regelmäßg Interessenten mit diesem Problem anfragen.

    Tom

  • Na, lies mal dies

    https://www.fliegermagazin.de/news/120-kilo-ausbildung-auf-einsitzer/

  • Hi!

    Ich weiss es doch auch nicht.......

    Unsere Behördenvertreter bestehen immer auf §22 LuftPersV

    (1) Alleinflüge während der Ausbildung zum erstmaligen Erwerb der Erlaubnis sind nur zulässig, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und der Bewerber über ein Tauglichkeitszeugnis verfügt.

    Manche Gesetze gelten dann eben nur gelegentlich.

    Tom

  • Ich bin aktuell im Besitz eines normalen SPL, ist sinnvoll sich schonmal vorab den Schein für 120KG ausstellen zu lassen oder reicht das immernoch wenn man es irgendwann brauchen sollte falls die Beratung beim Arzt sagt "das wird nix mehr"

    Wäre es in Ordnung mit dem normalen SPL ohne medical einfach ein 120er UL zu fliegen oder muss zwangsweise der andere Schein vorhanden sein?

    Gruß Kurt

  • Die "normale" UL Lizenz ist ja nur gültig mit einem Medical. Formal könnte man daher eine Ausstellung auf 120kg ablehnen.

    Ob das in der Praxis so umgesetzt wird können wahrscheinlich wenn überhaupt nur wenige berichten. Du kannst aber sehr simpel (zumindest beim DULV, keine Ahnung von DAeC)  via Antrag eine 120kg Lizenz ausstellen lassen.

    (Für den Fall, dass du dich für dein geschildertes Szenario rüsten willst....ansonsten sind die 120 "Rechte" ja in der "Normalen" Lizenz inkludiert)

    Das Gesetz gibt ja nur vor, dass der Pilot von 120kg tauglich sein muss, eine Bestätigung durch Dritte oder den Weg und die Rahmenbedingungen gibt es so nicht.

    Bin ja weder Mediziner noch Jurist, schätze jedoch, dass die Problemchen die sich aus den Interpretationsspielräumen ergeben viel zu klein sind, als dass ich LBA, BMVI oder Verbände da detailliert mit beschäftigen. Fluch und Segen zugleich...

    Stellen wir uns mal vor Pilot Horst ahnt das Risiko des Medicalentzuges und denkt sich "dann geh ich mal lieber nicht zum Doc und lass das auslaufen"

    Für den Fall, dass Horst sich dann in den Boden bohrt wird es wohl dann zwei Szenarien geben:

    1) Er liegt auf dem Acker, keine Drittschäden.....dann wird vermutlich nichts weiter passieren

    2) Er rasselt irgendwo rein mit Drittschäden und vielleicht Folgeschäden, dann wir bestimmt die Staatsanwaltschaft und ggf die BfU aktiv (wenn besonders interessant)

    Sollte sich dann ergeben, dass das medizinische Manko ursächlich war für den Ausfall startet die Diskussion auf welcher Basis und wie sich Horst hat selbst tauglich geschrieben

    ********

    Sicher keine einfache Diskussion....bin da etwas hin und hergerissen, was ich gut oder schlecht finden soll.

    Jedenfalls finde ich es in dem Fall wie in dem weiter vorne verlinkten Artikel völlig o.k., einer mehr, der sich das Fliegen ermöglichen konnte (und dann noch auf einer SD1, hat was :-) )

  • Mir geht es eher darum weiterhin Fliegen zu können bei beispielsweise "leichteren" Einschränkungen die aber schon K.O. fürs medical sind. Bei anderen Dingen gehe ich voll mit und sage, das muss nicht sein, Risiko für mich und andere ist zu hoch.

  • Kurt C. Hose schrieb:
    Dingen gehe ich voll mit und sage, das muss nicht sein, Risiko für mich und andere ist zu hoch
    Absolut,...einige Dinge sind wirklich etwas konservativ und da würde ich für mich auch einfach eine Entscheidung treffen können und weiter fliegen
  • Moin!

    Ich hab mal beim Luftsportgerätebüro nach dem aktuellen Stand nachgefragt.

    1.

    120 Kg fliegen geht ohne Medical. Verweigert der Fliegerarzt ( wegen normalem Schein) das Medical, ist der 120 Kg Schein allerdings auch weg. Denn das wird automatisch sofort ans LBA gemeldet. Da kann man dann nicht mehr sagen, man hätte aber nichts gemerkt.

    2.

    Es ist nach aktuellem Stand tatsächlich möglich die Ausbildung auf einem Doppelsitzer ohne Medical zu machen. Der entsprechende § der LuftPersV wird, warum auch immer, nicht angewendet. Es ist also möglich den Schein ohne Medical zu machen. (Bin gespannt, was unser lokaler Behördenvertreter dazu sagt)

    Ob es klug ist in einer Zeitung zu berichten, dass man das tut, weil der Fliegerarzt einen verweigert, halte ich für sehr fragwürdig. Immerhin gilt trotzdem der Passus, dass der Pilot für die Einschätzung seiner Tauglichkeit selbst verantwortlich ist. Bei Kenntnis der Fliegerarzablehnung würde ich das lieber nicht in der Zeitung lesen.

    Ich bin sicher hier einer der größten Kritiker der Bürokratisierung. Aber ob ich es gut finde, dass es möglich ist mit schwerer Epilepsie in einem Fluzeug (wenn auch in einem kleinen) unterwegs zu sei, kann ich nicht sagen.

    Bleibt noch die versicherungsrechtliche Seite. Und da geht es dann ans Eingemachte. Meine Frau hatte beim Gleitschirmfliegen einen schweren Absturz. Überraschenderweise war die Staatanwaltschaft noch vor dem Rettungshubschrauber vor Ort. Es wurden sofort alle relevanten Unterlagen, Prüfscheine und Materialien eingesammelt und beschlagnahmt. Bei Personenschäden (sie ist heute wieder gesund) wird es ganz schnell sehr teuer und geht auch ganz schnell ins Strafrecht. Da haften auch schon mal die Hinterbliebenen mit vollem Privatvermögen. Darüber gibt es im Fliegermagazin einige interessante Artikel des Juristen. Bisher sind die kleinen Flieger eher noch selten, aber wenn es mal zu einem Unfall kommt, könnte das noch spannend werden.

    Fazit:

    120 Kg Schein  beantragen und gut weglegen. Im Alter wenn es eng werden könnte, beim Hausarzt oder Facharzt (meistens ist es wohl der Kardiologe) checken ob es fürs Medical reicht. Den Fliegerarzt muss man dafür schon gut kennen, denn er riskiert seine Zulassung wenn er bei Kenntnis der Untauglichkeit nichts unternimmt.  Wenns eng werden könnte eben eigenverantwortlich 120 Kg fliegen. Immerhin hat man dann ja eine lange Fliegerkarriere hinter sich und kann das hoffentlich gut einschätzen. Als Fußgänger einmal in sich gehen wie schwer denn die Erkrankung ist, und beurteilen ob es eine Erkrankung ist, die zu spontaner Handlungsunfähigkeit führen kann. Und besser nicht bei den Fliegerkollegen prahlen wie man das Medical ausgetrixt hat. Und in der Zeitung, na ja...........

    Tom

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