• Hallo, 

    Könnte mir jemand den Unterschied erklären von der SPL zu UL mit 120kg?

    Kann ich mit der SPL entsprechend einsteigen bzw was gilt es zu beachten?

    Merci

  • Du hast 2 verschiedene Grenzen in der Leermasse

    120kg und 600kg (bzw.472,5kg) in der Grundlage der Lufttüchtigkeitsforderung liegt der Unterschied.

    >120kg brauchen die Flugzeuge einmal im Jahr einen Besuch beim Prüfer (quasi TÜV)

    <120kg kann der Halter das selbst prüfen

    Bei kleiner 120 kg braucht der Pilot keine Medical

    Mit der normalen UL Lizenz kannst du auch kleinere fliegen, umgekehrt nicht

    Wie schon in den anderen Threads gesagt, du machst dir zu sehr einen Kopf...fang einfach an, wird schon werden

  • francop schrieb:
    Bei kleiner 120 kg braucht der Pilot keine Medical
    Nur zur Info, da das oft missverstanden wird:

    Bu brauchst kein Medical, aber Dir darf auch keins verweigert worden sein. Bei nicht mehr geschafftem Medical dann eben 120 Kg weiterfliegen, ist nicht. 

    Grüße

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Bu brauchst kein Medical, aber Dir darf auch keins verweigert worden sein. Bei nicht mehr geschafftem Medical dann eben 120 Kg weiterfliegen, ist nicht. 
    Kannst Du das bitte mit einer Textstelle oder Link belegen? Ist ja zimlich wichtig für uns Ältere, die irgendwann an dieser Grenze stehen werden. Ich hab da bisher nichts gefunden.

    Gerd

  • Denke direkt schriftlich wird es das so nicht geben, ist lediglich eine Rechtsauffassung.

    Im Prinzip musst du bei 120kg zwar nicht zum Fliegerarzt, aber das heißt niicht, dass man nicht tauglich sein musst

    Kriterien sind dafür nicht definiert, weswegen oft die die LAPL Kriterien referenziert werden.

    Daraus leiten viele ab, wenn man untauglich geschrieben ist, dann ist eben vorbei

    Ob das haltbar wäre müsste wahrscheinlich vor Gericht geklärt werden

  • edhs schrieb:
    Kannst Du das bitte mit einer Textstelle oder Link belegen? Ist ja zimlich wichtig für uns Ältere, die irgendwann an dieser Grenze stehen werden. Ich hab da bisher nichts gefunden.
    § 45 LuftPersV

    Der Inhaber eines Luftfahrerscheins für sonstige Luftsportgeräte darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an der sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten.

    Die Behörden in unserer Gegend gehen davon aus, dass das, wenn der amtliche Fliegerarzt das feststellt (und dann ja inzwischen auch an das LBA meldet), der Fall ist.

    Obwohl ich bekanntermaßen schon interessante Prozesse gewonnen habe, würde ich mir den wohl eher schenken.

    Tom

  • Man kann sich fliegerärztlich beraten lassen und dann wenn Zweifel bestehen das medical einfach auslaufen lassen. 

    Aber mal ehrlich es gibt Menschen die bekommen das noch mit 75+, wenn man kein medical mehr bekommt hat man wahrscheinlich Einschränkungen wo man sich fragen sollte ob es safe ist selbst zu fliegen egal welche Klasse und hoffentlich ausreichend Verstand nur noch Passagier oder "Copilot" zu sein.

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Die Behörden in unserer Gegend gehen davon aus, dass das, wenn der amtliche Fliegerarzt das feststellt (und dann ja inzwischen auch an das LBA meldet), der Fall ist.
    .... wenn ich aber den Zusammenhang mit dem ganzen § 45 (1) lese, komme ich zu der Auffassung, dass kein Papier gefordert wird.

    (1) Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 42 wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, die Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von mehr als 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät betreiben, ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach Anhang IV MED.A.030 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Der Inhaber eines Luftfahrerscheins für sonstige Luftsportgeräte darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an der sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten.

    Der erste Satz ist mit einzubeziehen und dann liest sich das ganz anders. Es wird keine Untersuchung/Zeignis gefordert.
    Der Luftsportgeräteführer ist hier eindeutig aufgefordert eigenverantwortlich zu handeln.

    .... und darauf legt ihr ja beim Handling (Wartung etc.) Eurer Luftsportgeräte großen Wert.

  • Das eine ist die rechtliche Lage, man braucht für die 120 kg Klasse eben kein Medical. Solange man dann trotzdem körperlich und geistig fit ist, dies ja total ok.

    Es gibt aber halt auch Einschränkungen oder Erkrankungen die einen Gefahr beim Fliegen sein können, die man nicht sofort selber bemerkt. Dann wäre es doch schön wenn es der Arzt bei einem regelmäßigen Check feststellt, bevor es zu spät ist. 

    Wenn man natürlich bereits selber merkt das man entsprechende gesundheitlich Probleme hat, sodass man eigentlich nicht mehr flugtauglich ist, sollte man bereits im eigenen Interesse mit dem Fliegen aufhören, auch wenn es noch so schwer fällt. Bei den meisten wartet ja auch noch jemand zuhause...

    Meine Meinung ist, man muss nicht immer alles ausreizen, auch wenn es legal ist, diese Eigenverantwortung sollte eigentlich jeder haben. 

    Letztlich muss das natürlich jeder für sich selber entscheiden!

    LG

    Hoppsing 

  • Ralle schrieb:
    Der erste Satz ist mit einzubeziehen und dann liest sich das ganz anders. Es wird keine Untersuchung/Zeignis gefordert.
    Der Luftsportgeräteführer ist hier eindeutig aufgefordert eigenverantwortlich zu handeln.
    Sag ich doch! Man braucht kein Medical.

    Trotzdem gilt der Passus : darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an der sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten.

    Welchem Behördenvertreter soll ich denn erzählen, ich hätte das gar nicht gemerkt, wenn es der Fliegerarzt amtlich festgestellt hat? Der einzige Ausweg ist, bei Verdacht auf gesundheitliche Probleme die das betreffen könnte, das vor einem Fliegerarztbesuch mit einem eigenen Arzt zu untersuchen. Und wenn ich dann der Meinung bin es geht trotzdem, gehe ich nicht zum FA und fliege 120 Kg. Andernfalls müsste ich vom Gericht klären lassen, dass ich es besser als der Fliegerarzt weiß.

    Tom

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