Hallo Fliegerkameraden
nach meiner Segelfluglizenz habe ich erweitert auf TMG. Nach TMG habe ich die UL Lizenz absolviert und habe nun vor Kurzem den LAPL(A - SEP) gemacht. Nach Lizenzerhalt des LAPL(A) muss ich nun 10h PIC fliegen um die Gastflugberechtigung zu erhalten.
Ich finde es ein wenig irritierend durch die Kopplung der Lizenzen. Zählen nun Flugstunden als PIC TMG mit bei den 10h Gastflugberechtigung SEP? beim SEP Stundenerhalt zählen die TMG Stunden ja angeblich auch. Nicht falsch verstehen von der Sinnhaftigkeit mal abgesehen..
Nein mein FI , war mit der Frage auch ein wenig überfordert. Insofern suche ich die Rechtsgrundlage um nach zu lesen..
LG
Robert
Evtl. das hier?
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1747 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
FCL.105.A LAPL(A) — Rechte und Bedingungen
a)
Rechte
Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind berechtigt, einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP(land)), einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbenmotor (SEP(sea)) oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2 000 kg oder weniger mit bis zu 3 Fluggästen an Bord als verantwortlicher Pilot (PIC) zu fliegen, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden.
b)
Bedingungen
1.
Inhaber einer LAPL(A) dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.
2.
Inhaber einer LAPL(A), die zuvor eine ATPL(A), eine MPL(A), eine CPL(A) oder eine PPL(A) innehatten, sind von den Anforderungen nach Punkt(b)(1) ausgenommen.“
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Der TMG muss dabei aber glaube ich im LAPL A eingetragen sein, dass TMG Stunden zählen. Wenn der TMG nur im SPL drin ist, zählen sie glaube ich nicht.
Michael
Hi Michael,
Herzlichen Dank. Genau das habe ich im Wald vor lauter Bäumen gesucht..Danke
Ja der TMG ist in meine LAPL Lizenz mit eingetragen.
Auch wenn es sinnvoller ist die 10h auch auf SEP zu fliegen, aber vielleicht kann man so ein wenig was knappsen..
LG
Robert
Hatte vor drei/vier Jahren genau die gleiche Fragestellung....
Hab dann bei der Behörde angefragt und die haben wir gesagt, dass die 10h auf SEP zu fliegen sind trotz TMG
(Kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat)
francop schrieb:Ich fürchte, dass das "SEP oder TMG" auch von verschiedenen Behörden verschieden ausgelegt wird. Die einen sehen es als echtes "oder", die anderen als "je nachdem welche Klassenberechtigung erworben wurde".
Hab dann bei der Behörde angefragt und die haben wir gesagt, dass die 10h auf SEP zu fliegen sind trotz TMG
Das Beste ist vermutlich ein klärender Anruf beim jeweiligen RP/Luftamt. Dann weiss man es sicher - und meist beißen die Damen und Herren nicht :-) .
Oder natürlich auf Nummer sicher und die 10h in der Klasse, in der man auch wirklich jemanden mitnehmen will - man will sich auf dem Muster schließlich auch sicher fühlen, wenn Freunde, Verwandte oder Gäste einem ihr Leben anvertrauen.
Michael
Wobei das wie gesagt schon etwas her ist,...damals konnte man den TMG auch nur entweder/oder in SPL bzw LAPL eintragen.
Heute ist das ja auch anders.
Relevanter fände ich die Frage, wie es die Versicherung auslegt
10h kann schon recht viel sein, wenn jemand 20 Jahre Super Dimona geflogen ist und nach LAPL Katana mag das echt zu viel sein
Ist halt manchmal so, Regeln sind einfach manchmal nicht für jeder Use Case perfekt.
Und immer dran denken, die 10h sind ja Blockzeit ;-)
MichaelKu schrieb:Da steht die Antwort bereits eindeutig.
nach der Erteilung der Lizenz
Der zweite Punkt kommt nur zum tragen wenn man von einer Lizenz die Passagiere bereits mit Ausstellung dieser beinhaltet downgradet. Es geht nicht nur um Flugerfahrung / -praxis, auch die Passagierzahl ist Ausschlag gebend.
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