PPL-A - Flüge auf Gewerbskosten?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • richardulc42 schrieb :
    1. Wer dann der Pilot ist  dürfte das FA nicht mehr interessieren.
    2. ...und die Gutscheine abfliegt dürfte das FA nicht mehr interessieren.

    (ich hab das Zitat zur besseren Lesbarkeit in diesem Zusammenhang leicht verändert)

    1.  vermutlich, gute Idee.
    2. bei so eher ungewöhnlichen Gutscheinen aber fragen wer die bekommen hat, um zu sehen wer den Sachbezug versteuert hat, der Beschenkte oder der Unternehmer oder niemand. Wenn Eure Buchhaltung nicht ′versehentlich′  die Gutscheine irgendwohin bucht wo sie in der Masse untergehen sondern es richtig macht landen die auf einem speziellen Konto und können so bei einer BP leicht gefunden werden. Ich würde es ′richtig machen′, und sogar vom Beleg wo man sehen kann daß der Unternehmer pauschal versteuert hat eine Kopie mit an den Beleg vom Gutschein hängen.  Dann wird der Prüfer sich hoffentlich freuen und keinerlei Fragen stellen.
  • richardulc42 schrieb:
    dürfte das FA nicht mehr interessieren.
    ...zumindest wird es banning schwer das zu ahnden.

    Wie auch immer: Auf welcher Basis führt er dann den Gastflug aus? (...also luftrechtlich) Gutschein von einem Vercharterer, der bedient wir....das ist doch sowas von gewerblich

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