francop schrieb:Die Lizenzen sind inzwischen in Oldenburg.
Fliegst du nicht in Niedesachsen? Dann müsstest du doch mit der LLB in Wolfenbüttel Erfahrungswerte haben, ist das da so?
Ich bin mit beiden aber schon gut ausgekommen, diesen Punkt hatte ich zB bei den erforderlichen Stunden vor Ausbildung zum F-Schlepp, bei denen dann UL-Stunden mitzählten.
nicht erfolgreich war ich bei der Umschreibung des US-PPL, bei dem sie die 100h auf SEP haben wollten und das deutsche SEP sein sollte, nicht SEP nach US-Verständnis (was ein TMG dort auch ist).
Maurice schrieb:Ah fein, die Stelle kannte ich nicht. Wo genau ist die?
"The initial intention of this provision, as already explained in CRD to NPA 2008-17b13 (flight time in microlight aircraft may
be considered)"
Maurice schrieb:Das ist meistens so, dass EASA an vielen Stellen total entspannt ist.
D.h. die EASA selbst hat schon immer einen durchgehenden Pfad
Higgy schrieb:Nein, sinnvoll ist erstmal anrufen, damit bekommt man eine sachliche Information, keine formale.
Sinnvoller als anrufen ist schreiben
ich bin immer besser gefahren, erst anzurufen, dann den dazu passenden Antrag oder die Anfrage zu stellen.
Steffen_E schrieb:Unter "(7) Amendments to point FCL.110.A LAPL(A)" — Experience requirements and crediting" im PDF EASA Notice of Proposed Amendment 2020-14 https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-14.pdf
Ah fein, die Stelle kannte ich nicht. Wo genau ist die?
Zur Not alles markieren und "microlight" suchen. Ist nur eine Stelle.
Heute eine Antwort aus Oldenburg bekommen: (Lizenzverlängerung LAPL mit UL-Stunden)
--Zitat--
Sehr geehrter Herr Kriselgnumpf,
Sie haben recht. Die Flugstunden können auch auf UL Flugzeug nachgewiesen werden.
Lediglich der Schulungsflug muss auf der E-Klasse durchgeführt werden.
Dies gilt Bundesweit.
Die FI′s sollten eigentlich auf dem neuesten Stand sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Hartmut Wolf
_________________________________________________________
Hartmut Wolf
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Zentraler Geschäftsbereich 4
Dezernat 42, Luftverkehr Standort Oldenburg
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Dienstgebäude:
Kaiserstr. 27
26122 Oldenburg
Telefon: +49 441 2181-219
Fax: +49 441 2181-222
E-Mail: hartmut.wolf@nlstbv.niedersachsen.de
www.luftverkehr.niedersachsen.de
Das ist mit Sicherheit auf die fortlaufende Berechtigung bezogen und nicht auf die Anerkennung zu Beginn der Ausbildung zum PPL.
Wie war denn die zugehörige Frage?
Schnickes schrieb:Genau. Schau mal 2-3 Seiten vorher. In dem Thread hier geht es mittlerweile um 3 verschiedene Sachverhalte. Ich bin nicht ganz unschuldig daran...
Das ist mit Sicherheit auf die fortlaufende Berechtigung bezogen und nicht auf die Anerkennung zu Beginn der Ausbildung zum PPL.
Schnickes schrieb:ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass ich nicht auf eine _Anerkennung_ zu Beginn der Ausbildung abziele, da es keinerlei Anerkennungsformulierung gibt.
nicht auf die Anerkennung zu Beginn der Ausbildung
Aber ich muss 45h fliegen und davon sind nur 35h spezifiziert wie die aussehen. Ich gehe einfach davon aus, dass die 10h mit den gleichen Konfigurationen geflogen werden können wie die fortlaufende Berechtigung.
Dem haben bisher nur manche Flugschulen widersprochen und davon nur wenige nach Blick in die FCL, von einem Amt habe ich das noch nicht bekommen.
Also es gibt 3 Sachverhalte:
a) PPL current halten mit UL Stunden. Unstrittig gem. div. Quellen und LLB E-Mail (heute von FL95 gepostet).
b) Für die PPL-Ausbildung 10 Stunden "anerkennen" lassen bzw. eher "sparen". (Danke Steffen_E)
Steffen_E schrieb:c) Für die LAPL-Ausbildung Stunden anerkennen lassen. --> Möglich gem. EASA. Unter "(7) Amendments to point FCL.110.A LAPL(A)" — Experience requirements and crediting" im PDF EASA Notice of Proposed Amendment 2020-14 https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-14.pdf (Danke Maurice)
Aber ich muss 45h fliegen und davon sind nur 35h spezifiziert wie die aussehen. Ich gehe einfach davon aus, dass die 10h mit den gleichen Konfigurationen geflogen werden können wie die fortlaufende Berechtigung.
Gute Initiativen!
flying_bear schrieb:Müsste ja laut Steffen heute schon klappen. Vielleicht die Frage so formulieren und an die Behörde richten?
b) Für die PPL-Ausbildung 10 Stunden "anerkennen" lassen bzw. eher "sparen". (Danke Steffen_E)
(Mein Kumpel hatte dies vor 2 Jahren fernmündlich mal getan und eine Absage erhalten, weiß gerade nicht ob er in SH oder HH fragte und was die genaue Begründung war)
flying_bear schrieb:Ich lese das so, dass im Rahmen der initialen Ausbildung von den Stunden für den LAPL SEP auch TMG (heute schon möglich) aber auch zukünftig UL anerkannt werden sollen. Heute LAPL SEP und teils TMG Stunden, muss diese in der ATO aufgeführt sein...denke sinngemäß muss dass dann auch für den UL gelten (und da fängt dann der Spaß an, weil ATO durch LLB und UL Schule durch Verbände)...we will see. Die Richtung stimmt ja schon mal
c) Für die LAPL-Ausbildung Stunden anerkennen lassen. --> Möglich gem. EASA. Unter "(7) Amendments to point FCL.110.A LAPL(A)" — Experience requirements and crediting" im PDF EASA Notice of Proposed Amendment 2020-14 https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-14.pdf (Danke Maurice)
Frage 4 wäre dann, wie zukünftig bestehende UL Lizenzen im LAPL/PPL Anrechnung finden.
Hat dzu wer was in den NPA′s gefunden?
flying_bear schrieb:B) interessiert mich auch sehr. Um für das upgraden vom LAPL zum PPL die 10 Stunden nach Lizenzerhalt auch auf meinem eigenen UL fliegen zu dürfen. Verstehe ich doch richtig, oder?
b) und / oder c) probiere ich gerade aus.
Eigentlich alles ziemlich schräg, zumal mein LAPL aus einem alten, damals nicht umgeschriebenen ICAO PPLA stammt, unter dem ich mehrere hundert Stunden Echo geflogen bin.
Worum ging es noch mal bei den 10 Stunden? ;o)
Thomas
Mir ist zumindest ein recht aktueller Fall persönlich sehr gut bekannt, in dem die schon genannte Behörde in Oldenburg (NDS) die Anerkennung von 10h Ultraleichterfahrung auf die 45h Mindestausbildungszeit PPL(A) abgesegnet hat - es muss also gehen!