Anrechnung Stunden zum PPL(A)

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  • francop schrieb:
    Nix....wenn du hast das BZF und Tauglichkeitszeugnis 
    ich meine dass mal irgendwo stand, dass man 10 stunden von SPL (UL, nicht Sailplane) für LAPL und PPL anerkennen lassen kann.
  • Leider wird genau gar nichts an Flugstunden anerkannt, da ist auch keine Änderung in Planung. Es gab damals für UL-Piloten eine Erleichterung, um an den PPL-N zu kommen (ich glaube max. 10 Stunden oder sowas), für EU-FCL ist das aber gestorben.

  • flyingchristopher schrieb:
    Leider wird genau gar nichts an Flugstunden anerkannt, da ist auch keine Änderung in Planung.
    Das würde ich jetzt nicht so sehen.

    Es gibt keine direkt formulierte Anerkennung, aber die Regeln in FCL sagen das letztendlich trotzdem.

    Für eine PPL muss man 45 Stunden fliegen, davon mindestens 25h dual (s. FCL.210.A (a)1) und mindestens 10h solo unter Aufsicht (s. FCL.210.A (a)2).

    Die übrigen 10h zu 45h sind nicht spezifiziert und es liegt im Auge des Betrachters, ob da die inzwischen erfolgte Anerkennung der Flugstunden auf UL für PPL nicht einfach zum tragen kommt.

    Diese Sichtweise wird auch von FCL.210.A(d) gestützt, mit der Einschränkung, dass es nur 10% des anderen Scheines mit maximal 10h sein dürfen, die aber nicht die oben genannten 10h ersetzen. Dies unterstreicht die Sachlage, dass 25h dual und 10 solo unter Aufsicht sein müssen.

    Mit anderen Worten:
    Die fehlenden 10h können aus anderen Luftfahrzeugkategorien kommen, da sind UL nicht ausgeschlossen.

    Und ich weiss, dass das durchaus praktiziert wird, wenngleich nicht von jedem...

  • flying_bear schrieb:
    ich meine dass mal irgendwo stand, dass man 10 stunden von SPL (UL, nicht Sailplane) für LAPL und PPL anerkennen lassen kann.
    ja, Steffen hat ja schon das entsprechende Kapitel der FCL zitiert.

    Nur: Die ATO (also Flugschule) muss dem zustimmen und mit der LLB vorab klären...praktisch gesehen kenne ich niemanden, dem das in der Diskussion gelungen ist

    Mein Netzwerk ist allerdings im größten Teil auf NDS, HH und SH begrenzt

    Steffen_E schrieb:
    Und ich weiss, dass das durchaus praktiziert wird, wenngleich nicht von jedem...
    Fliegst du nicht in Niedesachsen? Dann müsstest du doch mit der LLB in Wolfenbüttel Erfahrungswerte haben, ist das da so?
  • flying_bear schrieb:
    ich meine dass mal irgendwo stand, dass man 10 stunden von SPL (UL, nicht Sailplane) für LAPL und PPL anerkennen lassen kann.
    Die Anerkennung für den LAPL ist in FCL.110.A geregelt - Anrechnung bis 50% der PIC-Studen (15 von 30h) nach Einstufungsflug.

    Die EASA schreibt bzgl. Anrechenbarkeit dazu folgendes:


    "The initial intention of this provision, as already explained in CRD to NPA 2008-17b13 (flight time in microlight aircraft may
    be considered)"


    D.h. die EASA selbst hat schon immer einen durchgehenden Pfad zum LAPL ab national geregelten UL-Lizenzen beabsichtigt und meinte das auch mit ihrem Regelwerk hinreichend deutlich abgebildet zu haben.
    Leider wurde das anscheinend an manchen Stellen evtl. nicht ganz richtig interpretiert, so dass die EASA beabsichtigt dies vermutlich nächstes Jahr zusammen mit der Einführung der Elektrofliegerei unmissverständlich klarzustellen. Siehe https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-14.pdf
  • Maurice schrieb:
    Leider wurde das anscheinend an manchen Stellen evtl. nicht ganz richtig interpretiert, so dass die EASA beabsichtigt dies vermutlich nächstes Jahr zusammen mit der Einführung der Elektrofliegerei unmissverständlich klarzustellen. Siehe https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-14.pdf
    Super Info. Vielen Dank dafür. Genau das habe ich gesucht.

    Evtl. kann man mit diesem NPA ja sogar vorab (also vor Q4/2022) schon die ATO oder gar die Behörde überzeugen.

    Maurice schrieb:
    Die Anerkennung für den LAPL ist in FCL.110.A geregelt - Anrechnung bis 50% der PIC-Studen (15 von 30h) nach Einstufungsflug.
    Das kannte ich, aber nicht die Verknüpfung zu "microlight".

  • Maurice schrieb:
    Die Anerkennung für den LAPL ist in FCL.110.A geregelt - Anrechnung bis 50% der PIC-Studen (15 von 30h) nach Einstufungsflug.
    Denke bzgl UL zitierst du da nicht korrekt, damit ist gemeint, das theoretisch in der LAPL Ausbildung zum SEP auch auf TMG geschult werden kann
    Maurice schrieb:
    Die EASA schreibt bzgl. Anrechenbarkeit dazu folgendes:


    "The initial intention of this provision, as already explained in CRD to NPA 2008-17b13 (flight time in microlight aircraft may
    be considered)"
    NPA = notice of proposed amendment sprich, dass ist noch nicht umgesetzt. Wird ja seit Jahren gefordert und ist ja rein rational nicht für den LAPL begründbar UL nicht anzuerkennen, aber derzeit eben nicht umgesetzt

  • francop schrieb:
    NPA = notice of proposed amendment sprich, dass ist noch nicht umgesetzt. Wird ja seit Jahren gefordert und ist ja rein rational nicht für den LAPL begründbar UL nicht anzuerkennen, aber derzeit eben nicht umgesetzt
    Hat er ja klar geschrieben mit "so dass die EASA beabsichtigt dies vermutlich nächstes Jahr zusammen mit der Einführung der Elektrofliegerei unmissverständlich klarzustellen." --> Im PDF ist oben eine Grafik mit Q4/2022 als wahrscheinliches Datum der Umsetzung.
    francop schrieb:
    Denke bzgl UL zitierst du da nicht korrekt, damit ist gemeint, das theoretisch in der LAPL Ausbildung zum SEP auch auf TMG geschult werden kann
    Ich denke schon. Dort steht: "(7) Amendments to point FCL.110.A LAPL(A) — Experience requirements and crediting
    Point FCL.110.A(c) is restructured to include additional text to clarify the initial intention of this
    provision, as already explained in CRD to NPA 2008-17b13 (flight time in microlight aircraft may
    be considered). " --> Hier ist das (c) sogar benannt.

    Hier der 110 A c) in Deutsch:



  • Es wäre schön...

    ...glaube um da Fakten zu bekommen macht eine Einschätzung der LLB Sinn. 

    Ruf doch mal bei der Behörde an und teile das Ergebnis 

  • Sinnvoller als anrufen ist schreiben ... und das Dokument hier veröffentlichen.

    Telefonieren bringt keinen belastbaren Inhalt.

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