Skyday schrieb: Sorry auch wenn das nicht direkt das Thema ist, aber für mich schon wichtig zu wissen.
Auch im LAPL gibt es die Klassenberechtigungen, ich schule das und hab vor zwei Monaten noch mit einem die Klassenberechtigung SEP geschult, er war bisher Inhaber des LAPL(A) mit eingetragener Klassenberechtigung TMG.
Aber ja es gibt nur zwei mögliche Klassenberechtigungen die man im LAPL(A) haben kann. Wobei die Easa SEP sea auch mit in den LAPL nehmen wollte, mit der Opinion Nr 05/2017, weiß nur nicht ob daraus schon was geworden ist.
Im Anhang ein Bild von einem LAPL(A) bei dem das ersichtlich ist.
Gruß
Hi,
danke für den Scan und die Info, dann lag ich da wohl falsch. Ich selbst habe keinen LAPL(A), beschäftige mich aber viel mit den Vorschriften und habe meine Informationen eben direkt aus der FCL-Vorschrift geholt. Und dort steht in Bezug auf LAPL(A) nichts von Klassenberechtigungen im Sinne von FCL.700 & .740, aber wie klar zu sehen wird es in der Praxis wohl genau so behandelt und ist im Grunde ja auch nichts anderes, mal abgesehen von der Gültigkeit und den Verlängerungsvoraussetzungen.
VIele Grüße McLean
edit: der Aerokurier berichtet heute: https://www.aerokurier.de/praxis/neuregelung-ppl-a-erhalt-mit-ul-flugstunden/
Wobei für mich das Thema "Scheinerhalt" wesentlich wichtiger ist als die Ausbildungskosten. Der Scheinerhalt wird nachher nämlich wesentlich teurer.
Wobei mich aufgrund der Regelung gerade ein ganz anderer Gedanke kommt:
Wenn man mit dem UL Europa verlassen will, würde es da jetzt Sinn machen neben der SPL auch die PPL(A) in der Tasche zu haben? Nicht, daß man am Ende irgendwo auf einem Flugplatz am anderen Ende der Welt strandet, weil man keine gültige Lizenz vorweisen kann.
gelöschter User am 30.05.2020 um 22:30 Uhr bearbeitet
Anrechnung auf Ausbildung hat damit ja nix zu tun. Ausbildung PPL oder LAPL muss auf E Klasse erfolgen. Und theoretisch können die 10% erlassen werden. Aber das Thema wurde schon x-mal diskutiert. Am Ende legt der Lehrer fest wann ein Schüler dem Syllabus entsprechend zur Prüfung zugelassen wird.
Jetzt heißt es hoffen, dass das national auch schnell umgesetzt wird. Denke da werden einige Vereine sich von E mit wenig Zuladung trennen und dann 600kg M anschaffen.
cbk schrieb: neben der SPL auch die PPL(A) in der Tasche zu haben?
LAPL reicht völlig,...hat auch den Vorteil, dass du keine Klassenberechtigung verlängern musst und somit die "Verlängerung" (gibt es ja nicht, sondern die Bedingungen um fliegen zu dürfen) recht analog SPL ist
Belchman schrieb: Und sonnst braucht man nur eine Unterschiedsschulung auf verschieden Modelle die nicht wirklich verfällt.
naja, theoretisch schon, wenn du 2 Jahre nicht geflogen bist mit einem Flugzeug, musst du dich von einem FI oder CRI neu vertraut machen lassen...(was man in der Praxis wahrscheinlich eh machen würde)
Mit einer LAPL in Australien, Neuseeland, Südafrika, Brasilien, Kanada ... fliegen?
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist die LAPL doch auch nur so eine europäische EASA Kiste wie die SPL eine rein nationale Kiste ist.
Die allwissende Tante Wikipedia sagt zum LAPL: "Entgegen der Privatpilotenlizenz ist der LAPL nicht Konform mit den Vorgaben der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), deshalb wird ein LAPL außerhalb der EASA Mitgliedstaaten nicht anerkannt und kann daher außerhalb der EASA Mitgliedsstaaten nicht genutzt werden."
gelöschter User am 31.05.2020 um 11:08 Uhr bearbeitet
Wenn man denn wirklich mal nach Australien will sollte ein Upgrade auf PPL nicht das Problem sein. Es sind ja nur 15 Flugstunden. Theorie hat man ja bereits absolviert.
WhatTheHeck schrieb: So... mein Gesuch liegt nun allen zuständigen Stellen vor. Mal schauen, was die daraus machen.
Gibt es hierzu schon Rückmeldungen??
Wäre schön wenn du berichten würdest, gerne auch über PN.
Danke schon mal im voraus.
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