So, die Pilotenlizenzen nach EASA sind verabschiedet; dennoch, wir als nationale Lizenzinhaber (SPL (UL) / PPLA-N) sind genauso schlau wie zuvor, denn wenn ich das richtig sehe, enthält das Gestz keine Regelung darüber, wie mit nationalen Lizenzen zu verfahren ist, wie diese behandelt werden.
Hmm, in Artikel 4 Absatz 2 des EASA-Dokuments steht:
Nicht JAR-gemäße Lizenzen, einschließlich zugehöriger Berechtigungen, Zeugnisse, Anerkennungen und/oder Qualifikationen, die ein Mitgliedstaat vor der Anwendbarkeit dieser Verordnung erteilt oder anerkannt hat, werden von dem Mitgliedstaat, der die Lizenz erteilt hat, in Teil-FCL-Lizenzen umgewandelt.
Und dann im Anhang II ab Seite 272 bzgl. Umwandlung von Lizenzen:
PPL(A) national > min. 70 Std. auf Flugzeugen -> CVFR (??) -> PPL(A) EASA
Aber trifft das jetzt für die dt./nationale PPL(A) 750kg zu? 2t-Classrating erforderlich? :S
UL wird auch in Zukunft UL bleiben und auch das MTOW wird sich nicht ändern. Denn anderenfalls müßten die Franzosen ihre Souveränität über diese Flugzeugklasse aufgeben, da sie dann unter Europarecht fallen würde. Und das ist das Letzte was die Freunde wollen. bb hei
Die Veröffentlichung gibt′s, aber schlauer sind wir trotzdem nicht.. :-)
Zitat: "Zu den Neuerungen des EU-FCL gehört die Einführung der Light Aircraft Pilot License (LAPL), welche die nicht JAR-FCL-konformen, nationalen Lizenzen ersetzen wird. Nationale Lizenzen, z.B. die PPL-N,
werden in Zukunft mit Ausnahme der UL-Scheine, nicht mehr ausgestellt.
Bestehende nationale Lizenzen werden allmählich auf LAPLs umgestellt. An
einem Tauglichkeitszeugnis für Halter einer LAPL wir z.Z. noch
gearbeitet."
Zitat: "Für die Einführung des Light Aircraft Pilot Licence (LAPL), der in Deutschland möglicherweisenden PPL-N ersetzen wird, gibt es noch keine Entwürfe geschweige denn einen Einführungstermin."
Steht denn schon fest, bis wann man sich noch zum PPl-N anmelden kann?
Ich gehe davon aus, dass es den PPL-Nern ermöglicht wird, auf den LAPL umzuschreiben; allesandere halte ich für nicht vereinbar mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des deutschen und europäischen Rechts. Das riecht irgendwie nach einem günstigen Weg, vom UL zum LAPL zu kommen.
Dazu habe ich leider nix gefunden. Ich habe meinen PPL-N mit dem 7 Std. Upgrade von der SPL vor ca. 1 Monat gemacht, lege jetzt noch das 2t-SEP-Rating drauf und hoffe, dass beides zusammen dann auf LAPL aufstockt wird.. :-)
Im aktuellen Fliegermagazin steht ein Bericht über die neuen Lizenzen. Dort heißt es, dass wohl kein Bestandschutz für den PPL-A National, wie in der Vergangenheit, greifen wird. Man wird wohl dazu gezwungen, das CVFR vorher noch zu machen oder dann nach April 2012 das CVFR zu den neuen Bedingungen.
Scoobydoo schrieb: Im aktuellen Fliegermagazin steht ein Bericht über die neuen Lizenzen. Dort heißt es, dass wohl kein Bestandschutz für den PPL-A National, wie in der Vergangenheit, greifen wird. Man wird wohl dazu gezwungen, das CVFR vorher noch zu machen oder dann nach April 2012 das CVFR zu den neuen Bedingungen.
Das wäre ja mal absolut sch.......
Moin Scooby,
um wohin zu gelangen? EASA-PPL oder LAPL? Der aktuelle PPL-N beinhaltet ja auch kein CVFR!?
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