Voraussetzungen um F-zugelassenes UL in Deutschland bzw. Frankreich und Drittländern zu fliegen/chartern

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  • Hallo,

    hier steht ab Seite 19 doch ganz eindeutign wie einfach das in der Praxis sein kann, wenn man nicht gar zu ängstlich ist.

    https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2017/Bulletin2017-10.pdf?__blob=publicationFile

    Ulf

  • Carlson schrieb:
    Eric schrieb:
    Also irgendwas kann an der Aussage, dass damit nur eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung gemeint sein kann, nicht stimmen. Oder mir erschließt sich der Sinn nicht so richtig 🤔
    Dooch, so ist im deutschem Recht. Das ist der Sinn, sprich: Man kann nicht dauerhaft ohne Hauptwohnsitz in D ein französich zugelassenes UL fliegen. Ganz einfach eigentlich. Alle UL sind "National" geregelt und so regelt jeder Nationalstaat was er glaubt regeln zu müssen.

    Greetz!

    Naja, einerseits sind in Deutschland zugelassene Autos praktisch in ganz Europa fahrbar, auch wenn der Fahrer nicht einen deutschen Pass hat und das Auto das ganze Jahr im Ausland ist. Aber umgekehrt ist es deutlich schwieriger.

    Im Internet kann zB eine Deutscher einer italienische URL reservieren (www.werner.it), aber einem Italiener ist es nicht gestattet eine deutsche URL zu reservieren.

    Flixibus hat erreicht das im Ausland deutsches Recht gilt, aber ein Pole tut sich in Deutschland schwer das polnische Recht bei seinem Bus durchzusetzen.

    In diesem Sinne ist es höchste Zeit das man das Theather über ausländische ULs aufgibt.

  • Werner1966 schrieb:
    Naja, einerseits sind in Deutschland zugelassene Autos praktisch in ganz Europa fahrbar, auch wenn der Fahrer nicht einen deutschen Pass hat und das Auto das ganze Jahr im Ausland ist. Aber umgekehrt ist es deutlich schwieriger.
    Bei Autos gibt es aber auch die CoC-Papiere. Damit bestätigt der Hersteller, daß die Autos nach allgemein gültigen Vorgaben gebaut sind. Entsprechend die Autos technisch alle gleich. Bei uns ULern gibt es das nicht. Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen, was die technischen Anforderungen an ein Fluggerät angeht. Daher hoffe ich ja auch, daß sie im Zuge der 600kg Auflastung einfach die amerikanischen LSA-Regeln in ganz Europa ohne jegliche Änderungen übernehmen. Dann wären weltweit alle ULs (bzw. microlights) technisch identisch und das nationale Hickhack hätte ein Ende.

    Und wenn Du das schon mit den Autos vergleichst. Nimm deinen privaten PKW mal im Seefracht-Container mit nach Australien, dann weißt du wer aus der Bürokratie eine Wissenschaft gemacht hat. Die CoC-Papiere gelten da nicht. Um dort als Deutscher mit dem Auto fahren zu dürfen, brauchst ein Carnet de Passage, mußt durch den dortigen TÜV und mußt vor Ort eine Haftpflicht-Versicherung abschließen, weil unsere nicht gilt. Sollte das Fahrzeug dem dortigen TÜV unbekannt sein, weil es in Australien nicht vertrieben wird, endet das beim TÜV dann in einer Einzelabnahme. Außerdem mußt das Fahrzeug mit dem Sticker "Achtung, Linkslenker" versehen und dann darfst nur du es fahren und kein Einheimischer, weil die natürlich nicht damit zurechtkommen ein links gelenktes Auto im Linksverkehr zu bewegen, wo dort alle Autos Rechtslenker sind.

  • Hallo,

    >
    > Also irgendwas kann an der Aussage, dass damit nur eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung
    > gemeint sein kann, nicht stimmen.
    >

    Doch, denn ein deutsches Gesetz kann im Zusammenhang mit Luftsportgeräten
    nur eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung meinen, da es auf ausländische
    "Arten und Weisen" wie dort solche "Geräte" betrieben werden überhaupt keinen
    Einfluss haben kann und keine Definitionen kennt.

    Denn was wir hier so schön "Muster- und Verkehrszulassung für Luftsportgeräte" nennen,
    das gibt es in dieser Form _möglicherweise_ ja garnicht in anderen Ländern, oder es wird
    ganz anders genannt oder ganz anders gehandhabt.

    Wie cbk schon schrieb: Autos haben europaweit ein CoC - Luftsportgeräte kennen
    aber keine "länderübergreifende" Art der Zulassung.

    Eines steht fest:
    Wenn ein "Ausflaggen" von > 120kg ULs legal möglich gemacht würde, dann
    gäbe es nach ein paar Jahren nicht *ein einziges* DELTA-MIKE UL und
    keinen einzigen Klasse 5 Prüfer mehr!   ;-)))


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    , da es auf ausländische
    "Arten und Weisen" wie dort solche "Geräte" betrieben werden überhaupt keinen
    Einfluss haben kann
    Man sieht mich gerade hier auf Knien und mit gen Himmel gerichtetem dankbaren Blick unendlich Kreuze schlagen....

    Gruss Stephan

  • .
  • Hallo Stephan,

    >
    > Man sieht mich gerade hier auf Knien und mit gen Himmel
    > gerichtetem dankbaren Blick unendlich Kreuze schlagen....
    >

    Ich würde es genau so tun, hätte ich eure Freiheiten.
    Freue dich daran und ich drücke dir die Daumen, dass
    sie dir auch noch lange so erhalten bleiben mögen!!

    :-)

    BlueSky9

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