Frage zu BZF1 Prüfung (Verständnisproblem Text 36 sowie allgemeine Frage)

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  • echt_weg schrieb:

    [...] auch die deutsche Übersetzung hilft mir da nicht weiter:

    Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach
    Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.

    Kann mir da jemand erzählen was der Text heißen soll?

    Na klar doch.

    Diesen Text übersetze ich mit meinen BZF-Schülern bei jedem Kurs ganz speziell. ;))

    Also erstmal: der Text ist eine Unverschämtheit. Zum Anderen: die Übersetzung mache ich etwas deutlicher, bei mir liest sich das so:

    "Gleichgestellt mit verantwortlichen Personen entsprechend Satz 2 ist, wer mit der Führung oder der Aufsicht über das Unternehmen einer anderen Person beauftragt ist, oder wer ausdrücklich von dieser Person damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortung vorzunehmen."

    Heißen soll das nur, daß  der angestellte Manager oder Aufsichtsrat (dem das Unternehmen eben nicht gehört!), oder auch ein persönlich vom Halter dazu Beauftragter die Bestimmung treffen darf, wer als Verantwortlicher Luftfahrzeugführer eingesetzt wird.

    Nur Mut, die Wahrscheinlichkeit, daß du gerade diesen Text erwischst, beträgt zwei Prozent!

  • Ich verstehe das nichtmal in deutsch... ;)

    Chris

  • Übrigens....

    die von @echt weg angefragte Textstelle entstammt der alten LuftVO und ist mit Inkrafttreten der Standadized European Rules of the Air (SERA) vor mittlerweile zwei Jahren weggefallen. 

    Ich halte es für ziemlich unglücklich, so etwas in der Form eines Prüfungsinhaltes  weiter am Leben zu erhalten. Regelrecht unstatthaft eigentlich, die Behörde sollte sich da mal etwas bewegen.

  • QDM schrieb:

    Ein gutes Beispiel warum viele die durchaus ein gutes Schulenglisch haben sich diesen Aufwand nicht antun. 

    In der Praxis habe ich mit FIS noch nie so einen Mist gefunkt.

    Der Satz ist wirklich schlimm. Aber es geht bei der ICAO-Prüfung nicht ums Funken, es sollen allgemeine Texte aus dem Luftfahrt-Kontext verstanden werden. Der Grund für die Einführung dieser Prüfung war, dass viele Berufspiloten aus nichtenglischsprachigen Ländern wohl nicht ordentlich kommunizieren konnten, sobald etwas anderes verlangt war als die normalen Sprechgruppen. Nicht nur am Funk, sondern auch so am Boden. Für GA ist das alles überflüssig wie ein Kropf, aber darauf nehmen die keine Rücksicht. Genau wie bei den 8.33 Funkgeräten :-/

    EDIT: Ahh vergesst die obige Antwort, ich dachte es geht um ICAO-Englisch.

  • EDXJ schrieb:
    BTW: Wofür benötigt man die ICAO Sprachprüfung? Ich meine hier schon gelesen zu haben, dass man die als ULer nicht braucht. Falls dem so ist: Gilt das auch für Flüge ins Ausland?
    Soweit ich weiß, benötigt man für Flüge nach Schweden neben dem BZF I auch die LP4 (englisch, nicht schwedisch :-) ).

    Wenn Du′s auf die Spitze treiben willst, brauchst Du als ULer in D noch nicht einmal BZF I. Dann ist in der Theorieprüfung ein Extra-Fragenteil zum Flugfunk enthalten. Das war bei mir so, weil ich die Prüfungen etwas entzerren wollte und nicht parallel noch für′s BZF lernen. Dann darfst Du allerdings nicht in Kontrollzonen einfliegen...

    Gruß Lucky

  • Danke für die vielen Antworten und die Erkärung von ca-max - damit habe ich das nun sogar verstanden :)

    Dann muss ich nur mal anfangen wirklich zu lernen...

  • Als Abschluss noch ein kurzer Hinweis für zukünftige BZF1ler:

    Zumindest in Berlin hat die Bundesnetzagentur abgewandelte Texte verwendet. Ich hatte einen Text, der ähnlich aber nicht identisch zu Text 50 (Ausweichregeln) war

  • Erstmal Glückwunsch zur vermutlich bestandenen Prüfung!

    Dann könnte es ja durchaus sein, daß der alte Text, der ja aus dem nicht mehr gültigen Teil der LuftVO stammt, durch den jetzt gültigen Text aus SERA.3210 Right of Way ersetzt wurde. Wäre ja nur korrekt so.

    Könntest du mal nachsehen, ob der dortige Text dir bekannter vorkommt?

  • Ich hatte im Januar 2016 in Köln auch einen Text der nicht bei den Übungstexten dabei war. 

  • ca-max schrieb:

    Erstmal Glückwunsch zur vermutlich bestandenen Prüfung!

    Dann könnte es ja durchaus sein, daß der alte Text, der ja aus dem nicht mehr gültigen Teil der LuftVO stammt, durch den jetzt gültigen Text aus SERA.3210 Right of Way ersetzt wurde. Wäre ja nur korrekt so.

    Könntest du mal nachsehen, ob der dortige Text dir bekannter vorkommt?

    Danke! Ja ist der Text SERA.3210 Right of Way
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