FlyingDentist schrieb:Stimmt. Die betroffene Maschine hatte eine Sondergenehmigung des DULV. Ziel war es, eine gewisse Anzahl von Absetzflügen durchzuführen, damit die Absetztauglichkeit ins Kennblatt aufgenommen werden kann. Da die vom DULV festgelegte Zahl jedoch nicht erreicht worden ist, hat sich am Kennblatt nichts geändert.
Nur ist die G3 gemäß Kennblatt dafür nicht zugelassen!
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