....brauche ich eine Einweisung oder Schulung,oder wird es gar in die Lizenz mit eingetragen????
Beim Kiebitz ist es im Gerätekennblatt eingetragen unter Abschnitt V, Ziff. 5.
Wie es dann konkret aussieht, findest Du hier bei youtube.
Gruß Lucky
Die C42 ist auch dafür zugelassen. Gerätekennblatt hier: Gerätekennblatt C42
Du selbst musst mindestens 100 Stunden nachweisen. Details gibt es beim DAeC oder DULV
Aloha
Holger
Und NfL I 59/07 solltest du auch kennen.
Hier der Link zum Tipp des Herrn K... :-)
Edit:
*hmpf* ...ich bin offenbar zu doof, die NfL I 59/07 in einer frei verfügbaren Version zu finden. Müsste geltendes Recht nicht eigentlich für jeden frei zugänglich sein???
Gruß Lucky
Bei uns in Hildesheim wurde vor einigen Jahren Fallschirmsprung aus einer Remos-G3 praktiziert.
Problem war, dass das UL nur ein Funkgerät hat. Bei Fallschirmsprung-Maschinen hat man üblicherweise ein Funkgerät für die DFS (bei uns Bremen Radar) sowie ein Funkgerät, mit der man über eine spezielle Fallschirmsprungfrequenz mit dem Flugplatz Kontakt hat. Der Pilot musste immer bei Bremen Radar darum bitten, dass er die Frequenz für einige Sekunden verlassen durfte, um den bevorstehenden Absprung beim Flugplatz anzukündigen.
Empfehlenswert ist BZF1 oder AZF, da auf den Radar-Frequenzen üblicherweise englisch gesprochen wird.
Beachten sollte man auch die Höhenbegrenzung der Info-Frequenz des Platzes (steht rechts oben auf der DFS-Sichtanflugkarte). Da man im Absetzbetrieb immer über diese Begrenzung kommt, gibt es eine bundesweite Fallschirmsprungfrequenz, die keine Höhenbegrenzung hat.
Herr-K schrieb:Nur ist die G3 gemäß Kennblatt dafür nicht zugelassen!
Bei uns in Hildesheim wurde vor einigen Jahren Fallschirmsprung aus einer Remos-G3 praktiziert.
Michael