LAPL(A)-PPL(A)-CPL(A) Anrechnung

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  • @WT99

    << „Flugzeug“ bezeichnet ein von einem Triebwerk angetriebenes Starrflügelflugzeug schwerer als Luft, das durch die dynamische Reaktion der Luft an seinen Tragflächen in der Luft gehalten wird.

    Das würde meiner Meinung nach ein UL als "Flugzeug" definieren und daher die Stunden als PIC anrechenbar machen. Oder irre ich mich da? Falls dies einen Unterschied macht, wäre die Gesetzeslage für Österreich interessant. >>

    Sehe ich anders.

    Wenn "Flugzeug" als "... Starrflügelflugzeug ..." definiert ist, fallen ULs nicht darunter. Denn ULs sind keine Starrflügel*flugzeuge*.

    YMMV

    Eric

  • Eric schrieb:
    Wenn "Flugzeug" als "... Starrflügelflugzeug ..." definiert ist, fallen ULs nicht darunter. Denn ULs sind keine Starrflügel*flugzeuge*.
    Moin,

    die Definition ist in sich unzulässig, da sie einen Zirkelschluß enthält. Mann kann kein "Flugzeug" dadurch definieren, indem man sagt, daß es ein "Flugzeug" sein muß. ;-)

  • Ok, ist daher ein UL ein Flugzeug im Sinne der EASA (denn tatsächlich fliegen tun sie ja, hehe)?

    In Österreich darf ich mit den UL-Stunden meinen PPL(A) verlängern, aber ich weiß nicht ob ich mit UL-Stunden bei den Wiener Kollegen auch die Voraussetzungen für das IR- und MEP-Training habe oder ob ich dazu SEP/TMG/VLA fliegen muss.

  • WT99 schrieb:
    In Österreich darf ich mit den UL-Stunden meinen PPL(A) verlängern
    Wieso geht das in A und nicht in D? Ist der PPL nicht international genormt oder sind UL in A Flugzeuge? Wie ist das denn beim LAPL in A? Bin verwirrt ..

    Bye Thomas

  • Habe in der JAR-FCL einen Vermerk gefunden, dass Ultraleicht von der Bezeichnung "Flugzeug" ausgeschlossen ist (sollte nichts anderes vermerkt sein). Daher geht da definitiv nichts bzgl. Anrechnung für die IR- und MEP-Voraussetzungen. Muss daher doch statt mit 130kn in der WT9 durch Europa zu fliegen eine C150 mit 90 Knoten um den Platz bewegen um wertvolle Erfahrungen zu sammeln.. ;))

    Was ich noch nicht gefunden habe, ist der Vermerk, warum es in Österreich möglich ist, mit UL-Stunden den PPL(A) zu verlängern. Da ich meinen Checkride ohnehin immer mit einem Examiner mache, ist es zwar für mich persönlich egal, aber es wäre schon interessant die Rechtsgrundlage tatsächlich zu kennen.

    Wenn ich mir den, anscheinend notwendigen (?), Vorschriftenwahn so durchlese, wundere ich mich immer wieder, dass nicht tagtäglich Flugzeuge.. ähm fliegende Objekte meine ich natürlich (will ja Ultraleichtflugzeuge nicht ausschließen).. nach den beinahe nicht vermeidbaren Crashes überall verstreut herumliegen..

  • Die JAR-FCL hat dazu nichts zu melden und die EASA sieht ein UL eindeutig als Flugzeug. Die EASA hat mit Sicherheit auch nichts gegen die Anerkennung der Stunden (und auch niergends etwas derartiges formuliert), das sind eher exPiloten (Nichtflieger kämen gar nicht auf die Idee) die heute in Verbänden und Behörden den Weltuntergang vermeiden wollen.

    Siehe dazu basic regulation EU-VO 216/2008 Anhang II

    ...v) 472,5 kg im Fall von zweisitzigen Landflugzeugen mit an der Zelle montiertem Fallschirm-Gesamtrettungssystem;...

    Wer Lust hat, kann versuchen das Gesamtproblem aus dem Artikel 4 zu konstruieren. Behördianer haben das geschafft! Bravo!

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