Umschulung & andere Lizenzen Diskussion

von SPL (UL) auf GPL ?

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  • Hallo zusammen, das Internet ist voll von dem Themenbereich eines Upgrades von "Segelflug" auf "Ultraleicht"... aber wie verhält es sich denn andersrum - Muss man(n) trotz SPL wieder bei Null anfangen? Vielleicht ne blöde Frage, aber rein Interessehalber stell ich sie hier einfach mal :)

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  • Dank unserer flexiblen Bürokratie nutzt Dir UL nichts, aber bei einem PPL(A) und wahrscheinlich auch LAPL(A) würdest Du einiges anerkannt kriegen. 

    Da die Segelflugausbildung aber ohnehin nur mind. 15h voraussetzt,  wäre das für jemanden, der es ordentlich lernen will,  auch nicht zu dramatisch. 

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  • Google doch einfach mal nach Segelflug und Ausbildungsabschnitt.

    Ein GPL kann alles was man für ein UL braucht. Außer Gas geben :) Daher braucht er nur 5 Stunden Einweisung (?).

    Ein SPL kann wenig was man für GPL braucht: Windenstarts, landen ohne Motor, korrektes Einfliegen in Aufwinde, 50 km ohne Motor, ... fehlen einfach.

    VG

    Thomas

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  • JaRa schrieb:
    Dank unserer flexiblen Bürokratie nutzt Dir UL nichts, aber bei einem PPL(A) und wahrscheinlich auch LAPL(A) würdest Du einiges anerkannt kriegen. 
    FCL.210.S SPL - Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
    ...
    Anrechnung. Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 7 Stunden.
    ...

    Michael

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  • Danke für die Info! Da hatte ich von behördlicher Seite andere Info, aber die irren ja auch gelegentlich.

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  • JaRa schrieb:
    Danke für die Info!
    Bitte gerne!

    Nur bleibt die Unsicherheit, ob auf EU-Ebene ULs bzw. MicroLights und besonders in der deutschen, oft verqueren Sichtweise tatsächlich auch als "andere Luftfahrzeugkategorie" gelten.
    Für den LAPL(S) kann ja die entsprechende Empfehlung der ATO nach einem Testflug, vielleicht mit Absegnung der Luftfahtbehörde, zur gleichen Stundenreduzierung führen.

    Michael

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  • Hallo Michael


    Das mit der Anerkennung des SPL beim LAPL wäre neu für mich. Bisher habe ich von Behördenseite immer gegenteiliges erfahren.

    bb

    hei

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  • triple-delta schrieb:
    Das mit der Anerkennung des SPL beim LAPL wäre neu für mich.
    Tja, ich kann ja nur mit inhaltslosem "Copy-and-Paste" dienen:

    "FCL.110.A LAPL(A) - Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
    a) Bewerber um eine LAPL(A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:
    (1) 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgenommen wird;
    (2) 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einen Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde.
    b) Besondere Anforderungen an Bewerber mit einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung. Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind, müssen nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMGs absolviert haben und die Anforderungen der FCL.135.A a) auf Flugzeugen erfüllt haben.
    c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.
    Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall
    (1) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;
    (2) 50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten;
    (3) die Anforderungen gemäß Buchstabe a Absatz 2 beinhalten."


    Ebenso sind meine Anmerkungen dazu wie immer gänzlich argumentationslos und natürlich völliger Quatsch:

    "Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen"
    Es wird ja nicht definiert in welcher Luftfahrzeugklasse man die Tätigkeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ausgeübt haben muss. Insofern sollten UL-PIC-Stunden im möglichen Umfang durchaus anrechnungsfähig sein.

    "Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO ..."
    Es hängt also allein an der ATO, ob und im welchem Umfang sie eine Stundenreduzierung befürwortet bzw. gewährt. Ob diese dann durch die Luftfahrtbehörde noch zu genehmigen wäre, wird nicht gesagt.
    Natürlich geht diese mögliche Reduzierung allein zu wirtschaftlichen Lasten der ATO. Man wäre also auf deren diesbezügliche Fairness angewiesen.

    Michael

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  • Moin Moin,

    die 10% Regelung scheint wohl korrekt zu sein, aber noch wichtiger: Segelfliegen ist saugeil, und ob du nun 22,5h oder 25h fliegen musst um zur Prüfung zu dürfen, macht den Braten nicht fett.

    Du brauchst eine deutlich andere/bessere Ruderkoordination Seite-und Querruder, Thermikkurbeln, Starts (Winde bzw. F-Schlepp), metreologisches/taktisches Überlandfliegen  und Landungen...alles kein Hexenwerk, aber etwas Gewöhnung und Übung ist schon nötig.

    Wenn du einen Tipp brauchst, wo und wie man unkompliziert zum Fliegen kommt, schreib mir eine PN. Denke, dass man hier keine Adresse nennen darf, weil das als Werbung verstanden wird.

    Hab selbst nach Jahren meinen SPL Segelflug und TMG reaktiviert. Unkompliziert und schnell, und die Sicherheit großgeschrieben, da waren auch ULer die SF machen wollten.

    Grüße

    Francop

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  • Hallo Michael


    Diese Ansicht hatte ich auch, aber es wurde mir erklärt, daß der SPL(UL) keine europäische Pilotenlizenz darstellt und daher nicht berücksichtigt wird. Die Vorkenntnisse beziehen sich lt. deutschen Behörden nur aus EASA-FCLs.

    Wenn allerdings irgend ein europäisches Land das anders sehen würde, dann hätte eine Klage hierzulande sicher Erfolgschancen.

    bb

    hei

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