• Hallo,

    so der Flugarzt in August gnädig ist (ich bin Diabetiker Typ II und Raucher), will ich in Herbst mit der UL-Ausbildung beginnen, höchst wahrscheinlich Trike. Da es keine entsprechende Flugschule näher als eine Stunde mit dem Auto gibt, überlege ich mir ob mindestens eine Online-Ausbildung für das Sprechfunkzeugnis (BZF I) sinnvoll ist. Ich bin Amateurfunker, also ist mir das Funken an sich nicht ganz fremd.

    Ich habe natürlich den Angebot von fluglehrerteam.de bereits gefunden, bin aber etwas skeptisch basierend auf die Bemerkungen in den anderen Threads.

    Also meine erste Frage: Gibt es Erfahrungen mit sonstigen Online-Ausbildungen (OSX - Macintosh) für das BZF I & II?

    Zweitens, ich bin Englisch Muttersprachler, habe die US und deutsche Staatsangehörigkeiten und lebe seit 1977 in Deutschland. Müsste ich dennoch einen ICAO-Sprachtest für Englisch ablegen? Und für die deutsche Sprache vielleicht auch?

    Außerdem, etwas OT, falls der Flugarzt ungnädig ist, gibt es eigentlich Trikes in den 120 kg Klasse mit einem MTOW von ca. 250 kg? Ich, mit meinen 194 cm, wiege nackig leicht über 90 kg, also mit Kleidung, Helm, Kopfhörer usw. gehe ich von einem Pilotengewicht von ca. 100kg aus. Da könnte es, zum Beispiel bei einem Diamant LP bzw. Pixel Trike,  mit Pilot, Kraftstoff, Funkgerät usw. etwas "eng" werden.

    Danke!

  • Moin!

    Zunächst einmal: BZF ist nicht zwingend nötig! Du erwirbst im Rahmen der Theorieprüfung die Flugfunkberechtigung. Nachteil: Ohne BZF sind für dich Kontrollierte Plätze sowie Lufträume in denen du eine Einflugfreigabe benötigst, tabu. Mit einem Trike dürfte dir das aber nicht so weh tun. 

    Ich habe mich damals bewusst dafür entschieden das BZF erst nach der UL Lizenz zu machen. So hatte ich schon fliegerische Erfahrung und man macht das BZF nicht ganz so "theoretisch" wie es die E-Klasse Flieger machen müssen. 

    Wenn du in der Flugfunktheorie fit bist (und das bist du nach der Prüfung & einigen Flugstunden) dann würde ich mir den Fragenkatalog hier aus dem Forum einhämmern, alles was unklar ist nachlesen und dann mit ein paar Leuten vom Platz einen Nachmittag lang An- und Abflüge am Schreibtisch üben. 

    Als Muttersprachler für DE & EN kannst du eine Selbsterklärung unterschreiben und bekommst Level 6 eingetragen. 
  • Danke für die Antwort!

    Von einer Selbsterklärung für Deutsch habe ich schon mal gehört, aber nicht für Englisch...
  • Meines Wissens müsste es möglich sein, ohne jetzt eine Quelle parat zu haben. 
  • Müsste ich dennoch einen ICAO-Sprachtest für Englisch ablegen?
    Den Sprachtest musst Du als UL-Pilot nicht ablegen.


    Chris
  • Vielleicht liege ich falsch, aber, so wie ich es verstehe (Flugfunkzeugnisse), beim BZF wird Language Proficiency immer verlangt.
  • Hallo

    Ich habe das BZF I auch gemacht. Das BZF ist nur die Befähigung zu Funken in Kontrollzonen (II = in deutsch/ I= in Englisch). Berechtigen zur Ausübung des Flugfunks bist Du wenn ein Sprachtest oder die Eintragung der Muttersprache hast.

    (Ich habe auch noch zusätzlich den LP gemacht, einfach um sicher zu sein, aber im BZF Zeugnis ist das Sprachzeugnis nicht eingetragen, und keine Bedingung dafür.

    Clou ist nun, dass du Diesen Sprachtest für UL nicht brauchst und dennoch berechtigt bist den Funk in Englisch

    durchzuführen.

     Phil

  • Also ich habe ein BZF I und weder für deutsch noch englisch einen LP Test gemacht. Man kann also das BZF ausgestellt bekommen ohne den LP Test nachweisen zu müssen. 

    Es gibt keine klare Aussage ob für den englischen Flugfunk als Luftsportgeräteführer nun ein LP benötigt wird oder nicht (lt. ICAO ja, Deutschland sagt nein). Von daher würde ich einfach den LP Test englisch machen. Erst dann funke ich in Englisch (auch in Deutschland). Mag sein das es auch ohne LP Test erlaubt ist, aber im Ernstfall wird das durchprozessiert und darauf habe ich keine Lust. 

    Einen LP Test deutsch brauche ich in Deutschland nicht solange ich UL fliege. 

    E-Klasse Flieger brauchen auch für deutsch einen LP Nachweis den sie per Selbsterklärung abgeben können und mit Level 6 in die Lizenz eingetragen bekommen. Zusätzlich dann bei BZF I mindestens LP englisch Level 4.

    Bei UL wird der LP Nachweis allerdings nicht in die Lizenz eingetragen sondern muss separat mitgeführt werden. Der Nachweis wird durch den Prüfer ausgestellt und ist allerdings auf deutsch, es empfiehlt sich den Nachweis auch auf englisch ausstellen zu lassen. 

    Alternativ bietet der DAEC sowas an: http://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/sprachnachweise/
    Dort kann dann auch durch einen Prüfer verlängert werden. 
  • The BNA has punted the question:

    ...leider kann ich in diesem Fall keine fundierte Auskunft geben.

    Bitte erkundigen Sie sich daher diesbezüglich beim Luftfahrtbundesamt...


    Schau′n mir mal was das LBA sagt.
  • Ich habe natürlich den Angebot von fluglehrerteam.de bereits gefunden, bin aber etwas skeptisch basierend auf die Bemerkungen in den anderen Threads.
    Nur weil AeroTimmi etwas arg die Werbetrommel gerührt hat :-). Das Ego von TM ist für meinen Geschmack etwas "überentwickelt" und seine Verkaufsprozesse offensichtlich "suboptimal", aber die Funk-Ausbildung ist für die Prüfungsvorbereitung sehr gut. Sein Ego sorgt übrigens für den nötigen Stress-Level beim Funken :-).

    Bye Thomas
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.9 %
Ja
44.1 %
Stimmen: 229 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 46 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR