Müsste ich dennoch einen ICAO-Sprachtest für Englisch ablegen?Den Sprachtest musst Du als UL-Pilot nicht ablegen.
Hallo
Ich habe das BZF I auch gemacht. Das BZF ist nur die Befähigung zu Funken in Kontrollzonen (II = in deutsch/ I= in Englisch). Berechtigen zur Ausübung des Flugfunks bist Du wenn ein Sprachtest oder die Eintragung der Muttersprache hast.
(Ich habe auch noch zusätzlich den LP gemacht, einfach um sicher zu sein, aber im BZF Zeugnis ist das Sprachzeugnis nicht eingetragen, und keine Bedingung dafür.
Clou ist nun, dass du Diesen Sprachtest für UL nicht brauchst und dennoch berechtigt bist den Funk in Englisch
durchzuführen.
Phil
Ich habe natürlich den Angebot von fluglehrerteam.de bereits gefunden, bin aber etwas skeptisch basierend auf die Bemerkungen in den anderen Threads.Nur weil AeroTimmi etwas arg die Werbetrommel gerührt hat :-). Das Ego von TM ist für meinen Geschmack etwas "überentwickelt" und seine Verkaufsprozesse offensichtlich "suboptimal", aber die Funk-Ausbildung ist für die Prüfungsvorbereitung sehr gut. Sein Ego sorgt übrigens für den nötigen Stress-Level beim Funken :-).
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