Ulfberth schrieb:
....ich habe einen US Sportpiloten (Light Sport) Schein und würde gerne wissen ob man den in einen deutschen Flugschein übertragen kann und was da der Aufwandt ist?!"
Antwort: Mit einem LSA Schein ist es schwierig, besser ist es den in USA auf einen echten ICAO PPL (PPL SEL) up zu graden.Dann kann man in D auf einen SPL oder PPL (Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen Theorie + 100 Stunden Flugerfahrung)
aufstockenAber einfach mal die Verbände anschreiben. Habe mal für einen Freund aus Südafrika eine SPL Validation beim Daec auf eine NPL LSA Lizenz vermitteln können. War aber nur 6 Monate gültig. Hättem Ihm aber auch eine Volllizenz nach Bestehen der beiden Theorieprüfungen (+ Feuerwerkerschein) gegeben.
Ulfberth schrieb:
Antwort: Habe mit meiner US PPL Lizenz (nach Überprüfungsflug) immer ohne Problem eine Machine leihen können.
Im übrigen habe ich recht unterschiedliche Erfahrungen in den USA mit einem US Pilotenschein gemacht, viele Flugschulen verleihen nur an US Staatsbürger und bevor man auch nur eine Flugstunde nehmen darf stehen Fingerabdrücke und TSA Backgroundcheck an. Vorsicht vorm einfach Flugstunden nehmen!!!"
Es gibt aber wenige LSA zu mieten, warum auch, eine Cessna 172 gibt es überall und die ist auch nicht teurer.
Einen LSA haben da doch nur die, die das Medical nicht mehr schaffen.
Wenn man in den USA einen Flugschein machen will, muss man das noch in D-Land bei
der TSA anmelden.
Das kann man nicht machen, wenn man schon in der USA ist. Gibt es aber genug Info darüber im Netz.Eigenlich kein Problem.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Leider ist da nicht alles ganz richtig.
Antwort: Einen LSA haben da doch nur die, die das Medical nicht mehr schaffen.
Wenn man in den USA ein LSA ohne medical fliegen möchte, muss man in den USA einen US Führerschein besitzen. Ich habe nicht die LSA Lizens gemacht weil ich kein Medical bestehe, ich wollte günstig fliegen und nicht für Ausbildung bezahlen die ich nicht brauche. Nachts liege ich im Bett und fliege nicht.
Wenn man in den USA einen Flugschein machen will, muss man das noch in D-Land bei
der TSA anmelden.
Das stimmt ggf. für deutsche Flugausbildungstouristen, nicht für Deutsche die einen Wohnsitz in den USA haben.
Das kann man nicht machen, wenn man schon in der USA ist. Gibt es aber genug Info darüber im Netz.
Das kann man sehr wohl, ich habe es 2 mal hinter mir. Gibt es wohl genug, aber nicht ganz korrekte Informationen darüber im Netz. Die Informationen im Netz beziehen sich wieder auf Flugausbildungstouristen. Bei längerem Aufenthalt in den USA und Wohnsitz kann man problemlos den TSA check in den USA machen, Anweisungen sind auf der TSA Homepage zu finden. Man darf nicht ausgebildet werden bevor man nicht das OK der TSA hat, daher macht es für die Touristen keinen Sinn den Background check erst in den USA zu beantragen.
Das Resumee ist also: Die USA (FAA) erkennt Ultraleichtstunden aus Deutschland an, sogar für den PPL. Deutschland (die Verbände) erkennt aus den USA gar nichts an. Wie weltoffen!!!
Ulfberth schrieb:Moin,
Die USA (FAA) erkennt Ultraleichtstunden aus Deutschland an, sogar für den PPL
gibt es dazu was offizielles? Gehört habe ich das schon, aber mehr Sicherheit wäre schön.
Weiteres habe ich gehört das man mit einem LSA auch den US-PPL machen kann, nicht nur den US-SPL. Allerdings muss das LSA wohl für VFR-Night zugelassen sein, was ja beim US-PPL dabei ist.
Ist die da was bekannt?
Es obliegt der US Flugschule die Stunden anzuerkennen, welche dem US Ausbildungsanforderungen entsprechen (z.B. der geforderten lange Überlandflug). Diese muß das Abzeichnen, damit der Examiner bei der Prüfung der Unterlagen diese vor der Prüfung anerkennt. Für den US PPL braucht man Nachtstunden, die muß man dann in den US noch fliegen.
Wie erwähnt, nicht eine abgelegte Prüfung zählt (Unterschied zu einer Validierung), sondern die Übereinstimmung der geflogenen Stunden mit dem Ausbildungsrichtlinien. Ich z.B. habe zusätzliche 12 Stunden und Prüfung (wegen Nachtflug, basic IFR Anforderungen und Vorbereitung auf Prüfungsflug) in den 12 Tagen meines Aufenthaltes in den USA gemacht.
Meine deutsche UL bzw. meine südafrikanische LSA Lizenz waren nicht relevant, sondern die Eintragungen in meinem Flugbuch.
Also
Meine Erfahrung ist, dass UL-Stunden nicht anerkannt werden und auch nicht anerkannt werden dürfen. Warum? Weil ein deutsches UL kein Flugzeug ist sondern ein Flugsportgerät und damit nicht unter die EASA-Lizenzen fällt sondern unter nationales Recht und damit auch nur mit einer deutschen Lizenz geflogen werden braucht. Ein UL in den USA ist etwas völlig anderes und braucht keine Lizenz. Ein US-LSA fällt unter die Kategorie "airplane".
Hier mal nachlesen:
https://www.fliegen-usa.de/ausbildung/privatpilotenlizenz/anrechnung-ul-stunden/
Ähnlich ist das übrigens, wenn man versucht TMG-Stunden anerkennen zu lassen. Hier heißt es klar, TMG is a glider and not an airplane. Die Stunden werden ev. für einen amerikanischen Segelflugschein anerkannt, aber nicht für PPL-A.
Seit dieser Aussage führe ich ein separates Logbuch für D-K... Stunden.
JEs
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