PPL-N + UL Einweisung = UL Auslandsflugmöglich?

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  • Hallo alle zusammen,

    nein, es soll keine Rechenaufgabe im Titel sein, eher eine Frage, ob ich als Echo-Klassen-Besitzer mit UL Einweisung (UL-Schein liegt vor) auch mit dem UL ins Ausland darf? Mit der Echo Klasse ist dies bekanntlicherweise nicht möglich.

    Hat jemand eine Ahnung wie es da aussieht?

    Grüße

    Dirk
  • Moin Dirk,

    da spricht nichts dagegen. Der UL-Schein ist ja unabhängig von Deinem E-Klasse Lappen gültig. Und mit dem UL darf man ja in die meisten ausländischen Staaten einfliegen... wobei die nationalen EBstimmungen zu beachten sind.

    Cheers,
    Gorden
  • Moin Gorden,

    danke für die Antwort, bedeutet mit BZF I habe ich kein Problem.......?
  • Hi,

    jap mit dem BZF I hast Du kein Problem. Es gibt bei UL ja kein Unterschied zwischen National und International. Solange Du ein UL mit der D Kennzeichnung und BZF I hast, kannst Du in den Ländern wo die Bestimmungen es zulassen einfliegen.

    LG

    Dirk
  • Das hört sich doch super an. Kann mir dann auch noch einer sagen, wo ich Flugstrecken ins Ausland berechnen kann? Hier und bei FL95 ist das glaube ich eher begrenzt bis gar nicht möglich oder?
  • Moin,

    eine kleine Korrektur sei erlaubt. Entgegen der werbenden Aussagen vieler Flugschulen ist das BZF I für Auslandsflüge mit UL nicht erforderlich, es sei denn, dass die AIP des betreffenden Auslands ein solches verlangt. Die FlugfunkV §1 (2) 1. nimmt UL ausdrücklich aus.

    (Sogar bei Echo kommts Fall für Fall darauf an, ob im Ausland das BZF I verlangt wird. In vielen Ländern gibts so etwas nämlich gar nicht erst ...)

    Natürlich kann man jedem nur anraten, dennoch das BZF I zu erwerben. Das übt und macht Spaß - naja, was man halt so Spaß nennt. :)

    Gruß
    ColaBear
  • In den ICAO-Ländern wird seit März 2008 der ICAO Language Proficiency Level 4 verlangt, wenn man als Pilot eines Luftfahrzeugs am Flugfunkdienst teilnehmen will oder muss.
    Für uns Bundesdeutsche bedeutet das den Besitz des BZF I einschließlich der Bescheinigung des Level 4 (gültig bis 31.12.2010) oder mit bestandener ICAO Language Proficiency Level 4 Prüfung bei der BNA bzw. der DFS.
    Ohne BZF I ist die Language Proficiency Prüfung nicht möglich.

    Ein UL-Pilot ohne BZF I und ohne Bescheinigung/Prüfung des Level 4 darf genau genommen seit März 2008 nicht mehr im nicht deutschsprachigen Ausland am Flugfunkdienst teilnehmen!

    Der lizenzgebende ICAO-Staat stellt mit geeigneten Maßnahmen sicher, dass seine Piloten diese Sprachvorausetzungen erfüllen, wenn sie im nicht muttersprachlichen Ausland, bzw. im Innland am englischsprachigen Flugfunkdienst teilnehmen wollen.

    Es ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen mehr und mehr überprüft werden.

    Michael
  • Moin Michael,

    schön, hier von dir zu lesen! :)

    Meinen Satz in Klammern sollte man dann also lieber vergessen. Aber was ist mit den Ausnahmen für Segelflug, UL etc, die in vielen Ländern üblich erscheinen, auch hierzulande?

    Gruß
    ColaBear
  • Hallo Colabear,

    schön, hier von dir zu lesen! :)
    Danke!

    Es geht eigentlich nur um den "offiziellen" Flugfunkdienst, bei uns also FIS und die kontrollierten Plätze, die man selbstverständlich immer englisch anfunken kann.
    Der "Quasselfunkverkehr" von Segelfluggeländen oder auch vielen Sonderlandplätzen im In- und Ausland sind davon sicher nicht betroffen.
    Will sagen, wenn man mit seinem Segelflieger im Anhänger z.B. nach Gap fährt und sich dann nur in Lufträumen aufhält, wofür keine Freigaben benötigt werden, ist ein Poficiency-Test sicher entbehrlich.
    Nicht aber wenn man sich mit dem Mose auf dem Luftweg dorthin begibt.
    Ähnlich verhält es sich mit dem UL.
    Fliegt man z.B. mit dem UL über Ösiland nach bella Italia wird man sicher kein BZF I benötigen, denn in Österreich spricht man eine Art Deutsch und in Italien darf man aus dem UL nicht funken.
    Anders sieht's aus wenn man die Alpenüberquerung über die Schweiz macht. In der Schweiz darf/muss man am Flugfunkdienst teilnehmen, den man als Ausländer gemäß ICAO in englischer Sprache abzuwickeln hat. Und ICAO-Englisch darf man seit März 2008 nur noch ab dem bescheinigten Proficiency-Level 4 sprechen.

    Michael

    dessen vielversprechende Karriere als Luftfahrtsatiriker ein so jähes Ende gefunden hat.

  • kurz ot:

    "...dessen vielversprechende Karriere als Luftfahrtsatiriker ein so jähes Ende gefunden hat."

    ;-)

    schade, fing doch eigentlich so schön an ... :-)

    gruesse

    enno
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