Hallo Colabear,
schön, hier von dir zu lesen! :)
Danke!
Es geht eigentlich nur um den "offiziellen" Flugfunkdienst, bei uns also FIS und die kontrollierten Plätze, die man selbstverständlich immer englisch anfunken kann.
Der "Quasselfunkverkehr" von Segelfluggeländen oder auch vielen Sonderlandplätzen im In- und Ausland sind davon sicher nicht betroffen.
Will sagen, wenn man mit seinem Segelflieger im Anhänger z.B. nach Gap fährt und sich dann nur in Lufträumen aufhält, wofür keine Freigaben benötigt werden, ist ein Poficiency-Test sicher entbehrlich.
Nicht aber wenn man sich mit dem Mose auf dem Luftweg dorthin begibt.
Ähnlich verhält es sich mit dem UL.
Fliegt man z.B. mit dem UL über Ösiland nach bella Italia wird man sicher kein BZF I benötigen, denn in Österreich spricht man eine Art Deutsch und in Italien darf man aus dem UL nicht funken.
Anders sieht's aus wenn man die Alpenüberquerung über die Schweiz macht. In der Schweiz darf/muss man am Flugfunkdienst teilnehmen, den man als Ausländer gemäß ICAO in englischer Sprache abzuwickeln hat. Und ICAO-Englisch darf man seit März 2008 nur noch ab dem bescheinigten Proficiency-Level 4 sprechen.
Michael
dessen vielversprechende Karriere als Luftfahrtsatiriker ein so jähes Ende gefunden hat.
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