Entscheidend für die UL-Fliegerei ist nicht die Staatsbürgerschaft,
sondern der Erstwohnsitz (Lebensmittelpunkt) des Piloten
Olle1975 schrieb:Wie kann der staendige Wohnsitz nicht der erste bzw. Hauptwohnsitz sein?
Nicht ganz, geschrieben ist es als "ständiger Wohnsitz", dass muss sicherlich nicht zwingend der "erste" sein.