woher hast Du die Info, dass ULer den LP nicht benötigen?
Ich habe vor 2 Jahren auf der Aero beim DULV gefragt und man sagte mir dort, dass ich den brauchen würde. Allerdings weiß ich nicht mehr, ob ich gefragt habe, ob ich den für Auslandsflüge brauche oder generell, um Englisch funken zu dürfen.
Ich habe mich auf jeden Fall daraufhin entschlossen, den LP zu machen. Ob der als schwer oder leicht empfunden wird, hängt wohl von vielen Faktoren, nicht zuletzt wie gut die eigenen Englischkenntnisse sind, ab.
Du brauchst den LP, wenn Du englisch funken willst. Ob im Ausland oder in Deutschland spielt keine Rolle.
Und eigentlich musst Du auch, wenn Du ins Ausland fliegst und dort an einen Platz fliegst, der eben kein englisch akzeptiert (z.b. einen unkontrollierten Platz in Frankreich) einen LP in französisch haben.
In D brauchen Luftsportgeräteführer _kein_ LP E um englisch funken zu dürfen!
Und im Ausland bestimmt nur das das jeweilige Gastland ganz alleine, was es von uns Luftsportlern fordert und was nicht.
BlueSky9
Ja, Du hast recht - für UL′s ist es tatsächlich so, daß der LP (noch) nicht benötigt wird. Bin halt (auch) Echo-Flieger - und wir müssen es haben - sowohl im In- wie auch im Ausland, wenn wir englisch funken wollen.
Der LP-Test ist eine ICAO Sache und betrifft den Flugfunkdienst aller Mitgliedsstaaten. Jeder, der am Flugfunkdienst teilnehmen will - ULs müssen das ja nicht - benötigt dazu ein LP-Test Level 4 für die Sprachen, die er im Flugfunkdienst benutzen will, also in der Regel einen LP-Test für Englisch und einen für die Landessprache. Will also ein UL-Pilot im Luftraum xy außerhalb der Bunderepublik den Flugfunkdienst in Anspruch nehmen, benötigt er nach dem ICAO-Abkommen einen LP-Test mindestens Level 4 für die jeweilige Sprache, welche vorzugsweise Englisch sein dürfte, des Flugfunkdienstes, denn es heißt in allen AIPs: "Der Flugfunkdienst wird in englischer und auch in der Landessprache abgewickelt" oder so ähnlich. Englisch hat also Priorität.
Es ist daher nicht richtig, dass ein deutscher UL-Pilot sowohl im deutschen aber auch im außerdeutschen Luftraum ohne den englischen LP-Test level 4 am Flugfunkdienst in englischer Sprache teilnehmen darf!!
Du schreibst "Jeder, der am Flugfunkdienst teilnehmen will - ULs müssen das ja nicht - benötigt dazu ein LP-Test Level 4 für die Sprachen, die er im Flugfunkdienst benutzen will, ...".
Weiterhin schreibst Du "Will also ein UL-Pilot im Luftraum xy außerhalb der Bunderepublik den Flugfunkdienst in Anspruch nehmen, benötigt er nach dem ICAO-Abkommen einen LP-Test mindestens Level 4 für die jeweilige Sprache, welche vorzugsweise Englisch sein dürfte, ...". Daraus könnte man schließen (wenn man ein wenig zwischen den Zeilen liest), dass ein UL-Pilot im LR der BRD ohne LP-Test Level 4 englisch funken darf. Das würde m. E. dem ersten Zitat widersprechen, weil ja jeder den LP-Test Level 4 für die jeweilige Sprache, in der er funken will, ablegen muss.
Habe ich jetzt nur in das 2. Zitat etwas falsch hineininterpretiert oder wie ist das zu verstehen?
Gruß
Eric
gelöschter User am 20.03.2013 um 20:36 Uhr
Moin,
das sogenannte Sprachrohr des DAeC hat dazu dies hier vor zwei Jahren geschrieben.
> Es ist daher nicht richtig, dass ein deutscher UL-Pilot sowohl im
deutschen > aber auch im außerdeutschen Luftraum ohne den englischen
LP-Test level 4 > am Flugfunkdienst in englischer Sprache teilnehmen
darf!!
Aber natürlich, Michael - bitte verbreite doch nicht so einen Unsinn. (siehe Unten §125 LuftPersV in Verbindung mit §1 (2) LuftVG)
> Will also ein UL-Pilot im Luftraum xy außerhalb der Bunderepublik den > Flugfunkdienst in Anspruch nehmen, benötigt er nach dem ICAO-Abkommen > einen LP-Test mindestens Level 4 für die jeweilige Sprache,
Nein, das stimmt so nicht, da jedes Gastland für sich alleine entscheidet, wie es mit den jeweils national geregelten Luftsportgeräten innerhalb seines Hoheitsgebietes umgehen mag.
Wir - die BRD - haben z.B. festgelegt, das in unserem Hoheitsgebiet Luftsportgeräte, Segelflugzeuge oder Motorsegler zum englischfunken _keinen_ LP E benötigen.
Ich bin mir im Moment nicht sicher, was z.B. die Franzosen von den *Luftsportgeräteführern* in ihrem Land fordern.
Für D gilt §125 LuftPersV
++++++++++++++++++++++++++++++++ § 125 Nachweis über Sprachkenntnisse Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes
(( Anm. LuftVG §1 (2) Nr. 1-3 sind 1. Flugzeuge 2. Drehflügler 3. Luftschiffe
die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst
teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der Sprache, in der der
Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache. Die
Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach Anlage 2 zu prüfenden
Fertigkeiten mindestens der Stufe 4 nach Anlage 3 entsprechen.
++++++++++++++++++++++++++++++++
Also:
Segelflugzeug in D = englischfunken OHNE LP E Motorsegler in D = englischfunken OHNE LP E UL in D = englischfunken OHNE LP E
Stimmt, Lebbe kann einfach sein: Die Teilnahme am Flugfunkdienst setzt in allen ICAO-Mitgliedsstaaten für alle Luftfahrzeugführer ein LP-Test mindestens Level 4 für die zu benutzende Sprache voraus!
Michael
PS: Die LuftPersV ist in der zitierten Form ab 08.04. Geschichte
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