PPL-N in NRW bis zum 08.04. beginnen oder abschließen?

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  • Ihr habt alle recht!
    Lest doch mal genau was die Sachsen schreiben und nehmt die entsprechende Verordnung zur Hand
    Zusammengefasst: natürlich geht es, aber für SPL-Inhaber gibts nach dem 8.4. keine Erleichtungen mehr. Sprich volles Programm ohne Anrechnung von Stunden. Genau so, wie wenn ein Fußgänger den PPL(A)N bzw dann LAPL anstrebt. Alles nach "derzeitigen Kenntnisstand."
    Also Gas geben oder ein paar viel mehr Flugstunden investieren oder gleich den vollwertigen JAR-FCL?!
    aareb

    @Julian286: kannst du dir das noch mal so bestätigen lassen oder gibts tatsähclich unterschiedliche Interpretationen in D?
  • Wenn vor April mit der Ausbildung begonnen wird, dürften aber die Erleichterungen wegen des Rechtssicherheitsprinzips nicht wegfallen, denn zu dem Zeitpunkt galten sie ja noch. Andernfalls dürfte man sich gar nicht mehr zur PPL-N-Ausbildung anmelden können.


    Bei der Umstellung auf Bachelor/Master durften Diplomstudenten aus gleichem Grund zu den alten Bedingungen weiterstudieren und sich z.B. auf Wunsch ein Masterzeugnis ausstellen lassen.
  • Die Umsetzung der Richtlinie ist Ländersache. Heißt, es kann in NRW anders aussehen als in Sachsen.
    @ aareb: Meine Ausführungen, die in der ersten Zeile fett geschrieben sind, stammen von zwei deutschen Behörden.

    So wie es sich für mich darstellt reicht es also, bis zum 08.04. angemeldet zu sein. Die Ausbildung muss aber abgeschlossen werden, bis die EU-Richlinie in DE ratifiziert wird. Das wird im Spätsommer erwartet (s.o.).
  • @Bananenbieger: bin voll bei dir, es geht nur um die Erleichterung für SPLer und der von RP Sachsen zitierten Diskrepanz zw altem PPL(A)N und LAPL

    @julian286: Versteh dich schon, ich weiß nur nicht wie deine Fragestellung war bzw welche Voraussetzung du mitbringst:
    Frage A) ich will den PPL(A)N und beginne vor dem 8.4. Antwort: alles was vorher an Theorie und Praxis gemacht wurde gilt auch nach dem 8.4.
    Frage B) ich habe den SPL und will den PPL(A)N und beginne vor dem 8.4. Antwort: alles was vorher an Theorie und Praxis gemacht wurde gilt auch nach dem 8.4. ABER es gibt keine Erleichterung mehr (so z.B. in Sachsen)!
    Hast du einen SPL (dein Profil sagt ja) und gefragt, ob die Erleichterung über den 8.4. hinaus gelten?

    Davon abgesehen sollte deine Flugschule und dein FI in jedem Fall wissen, wie es nun in letzter Konsequenz gehandhabt wird. Ich bin gespannt und halte dir auf jeden Fall die Daumen!
    Aareb

    Und wen dem so ist, muss eigentlich jeder, in dessen Bundesland die nachteilige (SPL-) Regelung gilt sofort dorthin, wo die Erleichterungen noch gelten! Soviel kann man an Hotel- und Fahrtkosten gar nicht ausgeben, was das sonst mehr kostet.
  • @aareb:
    Hier die ganze Story:

    1) Anruf beim Ministerium in Berlin.
    Frage: Wie ist es, wenn ich einen PPL-N als Fußgänger vor dem 8.4. beginne.
    Antwort: Es gibt keine Probleme mit der Frist.

    Frage: Wie ist es, wenn man das SPL-F Upgrade macht?
    Antwort: Es muss bis zum 8.4. fertig sein, da nach dem Stichtag die Erleichterung wegfällt.

    Das fand ich doof (ist ja klar, ich wills ja noch machen). Außerdem läuft es laut Verein anders.


    2) Anruf bei der Bezirksregierung Münster.
    Frage: Wie ist es, wenn man das SPL-F Upgrade macht?
    Antwort: Es reicht, wenn man bis zum 8.4. anfängt, da sei man sich ganz sicher, schließlich sei man zuständig. Wenn man dann nach dem 8.4. die Prüfung macht, bekommt man direkt den LAPL.

    Hm, also schonmal eine andere Auskunft. Ich wollte Gewissheit, also Schritt 3.


    3) Anruf bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der gleichen Frage ;-).
    Antwort: Es reicht, wenn man bis zum 8.4. anfängt.

    Was denn jetzt?! Also hat ein netter Vereinskollege nochmal in Berlin angerufen.

    4) Anruf: Die Bezirksregierungen des Landes NRW sagen alle was anderes, bitte prüfen Sie das nochmal.
    Antwort: Ja, ich nehme Rücksprache.
    Antwort 2: Es sieht so aus: Es ist richtig, dass die UL Erleichterung laut EU Verordnung am 08.04. wegfällt. ABER: In Deutschland ist die EU-Verordnung noch nicht ratifiziert; das Recht gilt also noch nicht; sprich die UL-Erleichterung gibt es noch. Die Ratifizierung wird wohl im Sommer erfolgen, bis dahin ist die UL-Erleichterung noch drin. Wenn man also bis Sommer fertig wird, reicht es.


    Tja, dem glaube ich jetzt mal. Letztendlich sagen dann ja alle das gleiche.
    Ich frage mich dann aber, warum die Sachsen das Gegenteil schreiben. Ein echtes Chaos ist das.
  • Update
    Die Ministerium in Bonn sagt, laut EU-Verordnung falle die Erleichterung für ULer nach §1 a LuftPersV definitiv weg.
    Man versuche aber, den ULern eine Schonfrist bis Sommer zu verschaffen. Man wisse nicht, ob das klappt, sei aber guter Dinge.
    Es sei am besten, bis dahin fertig zu werden. Wenn man es nicht schafft, dann säh es aber auch nicht tiefschwarz aus, man könne aber nichts versprechen.
  • Also bei uns in der Flugschule im Westen sind alle ULer, die sich aktuell in der Umschulung zum PPL-A national befinden, relativ entspannt mit Hinblick auf den 8.4. - mich eingeschlossen.
  • Laut Luftamt Hahn muss die Prüfung, Theorie und Praxis, bis 08.04.2013 abgeschlossen sein. Habe grade die Theorie dort gemacht!
    Nach dem 08.04. Gibt es keine Erleicherung mehr für die SPL Inhaber. 
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