die Frage scheint ja nicht geklärt zu sein: Laut meiner Vereins reicht es, sich bis zum 08.04.13 als SPL Inhaber zur PPL-N Schulung anzumelden; dann habe man 2 Jahre Zeit, um die Ausbildung abzuschließen.
Stimmt das nun so, oder muss ich die Ausbilung bis dahin fertig haben? Was passiert, wenn ich sie nicht fertig habe?
gelöschter User am 24.02.2013 um 21:11 Uhr
Hallo Julian
Das ist leider nicht mehr aktuell. Von verschiedenen Mitgliedern unseres Vereins kam die Info, dass diese über Flugschulen erfahren hatten, dass die Ausbildung bis zum 08. April abgeschlossen sein muss. Als Schüler gemeldet zu sein, reicht wohl nicht mehr.
Das deckt sich auch mit aareb′s Aussage des eigentlichen Threads, den es hierzu im Forum schon gibt.
Das BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) hat
hinsichtlich der neuen EASA-Regelung und dem Stichtag "8. April"
geantwortet.
Sehr geehrter Herr Pokorny,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Neue Fluglizenzen".
Die Ausbildung zur Privatpilotenlizenz (PPL(A)) nach LuftPersV ist nicht zwingend bis zum 8. April 2013 abzuschließen.
Für den Fall, dass eine nicht JAR-konforme Ausbildung vor dem Stichtag
begonnen wird, erstellt der Mitgliedstaat einen Anrechnungsbericht, auf
dessen Grundlage die Ausbildung angerechnet wird und bestimmt, welche
Lizenz dem Bewerber erteilt werden kann. Bei einer Besprechung mit den
Bundesländern (22.01.2013) wurde festgelegt, welches Bundesland den
Anrechnungsbericht für welche Ausbildung entwirft. Diese werden dann mit
der EASA abgestimmt und veröffentlicht. Derzeit existieren diese
Anrechnungsberichte noch nicht. Im Falle der Anrechnung PPL (A)
nach LuftPersV auf die Ausbildung zum Leichtluftfahrzeugführer (LAPL),
wird davon ausgegangen, dass diese Ausbildung unmittelbar zur direkten
Anerkennung eines LAPL (A) führen wird. Schwieriger wird die Anrechnung
auf den Erwerb der (PPL(A)) sein. Hier wird es ein Ausbildungsdelta
geben, welches der Bewerber zunächst erfüllen muss, um diese Lizenz
zuerkannt zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Brigitte Käßbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin
Für das Upgrade von SPL-F auf PPL-N auf LAPL gilt folgendes:
Die Ausbildung MUSS bis zum 08.04. abgeschlossen sein, es sei denn, der Verein / die Flugschule ist eine FTO. Ist der Verein bzw. die Schule keine FTO, wars umsonst.
Das mit der FTO war eine falsche Information aus dem Ministerium. Das Ministerium und die NRW Bezirksregierungen sagen übereinstimmend, dass es reicht, wenn man bis 04/13 anfängt. Man hat dann mit dem Abschluss der Ausbildung Zeit, bis die neuen Regelungen ratafiziert werden. Das wird für den (Spät-) Sommer erwartet. Nach der Prüfung wird direkt der LAPL ausgestellt.
Hatte ich ja schon vor einigen Wochen mal gepostet: die obere Luftfahrtbehörde von Berlin-Brandenburg verlangt den Abschluss (d.h. erfolgreich abgelegte Prüfungen) des PPL-N bis um 04.04.2013. Ansonsten war alles für die Katz.
Ja, genau die Info habe ich auch von denen. Wobei ich davor ausgehe, dass da die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht und es scheint überhaupt nicht klar zu sein, wie welche Regelungen jetzt umgesetzt werden sollen (was ich nicht mal den Beamten ankreide).
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