Von SPL zu PPL N?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • smurf schrieb:
    Also die SPL noch im März abschließen und vor dem 1.4.2012 die PPL-N anmelden.

    (wirtschaftlicher) Hinweis:


    Zur SPL braucht man mindestens 30 Stunden prakt. Ausbildung, theor. und prakt. Prüfung
    Zur PPL A (N) braucht man mindestens 30 Stunden* prakt. Ausbildung, theor. und prakt. Prüfung**


    Die Stundenkosten sind etwa gleich.


    Vom SPL auf PPL A (N) braucht man mindestens 7 Stunden prakt. Ausbildung, (theor.) und prakt. Prüfung
    Vom PPL A (N) braucht man eine Einweisung ohne Pflichtstunden und ohne Prüfung, wenn man von der lächerlichen Pyrotechnik absieht und die Passagierberechtigung ist auch mit drin, die bei der SPL mit weiteren Kosten verbunden ist***.


    Eine Anrechnung bisher geflogener UL-Ausbildungsstunden auf die Pflichtstunden des PPL A (N) ist im persönlichen Gespräch und auf Empfehlung des PPL-Fluglehrers oder der Flugschule mit dem RP bzw. dem Luftamt durchaus möglich.


    Michael


    *) nur beim Abschluss der Flugausbildung innerhalb von 4 Monaten, sonst 35 Stunden.
    **) prakt. Prüfung = Kosten für Prüfung + Kosten für eine weitere Stunde LFZ.
    ***)LuftPersV § 84a
    ...
    (2)Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung, Flüge nach Absatz 1 mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit Erteilung der Lizenz nach § 44 Abs. 1 als erteilt. § 122 Abs. 1 bleibt unberührt.
    ...

  • Danke für den Tipp.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich meine bisherigen UL Flugstunden, nach Rücksprache mit meinem Fluglehrer bzw. Luftamt auf PPL-N anrechnen lassen und die Ausbildung dann mit PPL-N fortfahren und abschließen?

    Gruß
    Markus
  • JiMa schrieb:
    @smt
    Wo finde ich eigentlich konkret die Infos dazu, dass ich meine Ausbildung zur PPL-N nach dem 8. April 2013 noch abschließen kann?
    Die hat man mir letztes Jahr beim RP Freiburg gegeben.

    Ich hab meinen CVFR für den JAR-FCL noch vor April 2012 fertig gestellt, da ich dachte, das Deutschland (so wie alle anderen Länder) die Umstellung auch bereits dieses Jahr hinbekommt und ich wollte auf jeden Fall den JAR haben. Der Prüfer meinte dann nur, das wäre egal, wenn ich mit der Ausbildung angefangen hab vor dem Termin, kann ich diese dann auch so zuende machen.

    Nun, mehr hab ich dazu leider auch nicht.

    Sascha
  • @smurf:
    Du solltest Dir aber überlegen, was Du in Zukunft fliegen willst.
    Wenn es hauptsächlich UL′s sein sollten, dann würde ich mir eventuell das mit dem PPL-N überlegen, denn Du kannst in Zukunft für den Scheinerhalt keine Stunden vom UL anrechnen. Heisst, Du musst auf jeden Fall Deine 12 Stunden in 24 Monaten auf E-Klasse fliegen - egal ob Du 100, 200 oder 1000 Stunden mit dem UL geflogen bist.

    Wenn Du aber sowieso E-Klasse fliegen willst, dann würde ich den SPL eventuell gar nicht erst machen.

    Sascha
  • smt schrieb:
    Du solltest Dir aber überlegen, was Du in Zukunft fliegen willst.

    Das ist nicht nötig, denn der LAPL gilt lebenslang und die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechte kann man jederzeit wieder erneuern.
    Insofern ist die PPL A (N)-Ausbildung momentan der wirtschaftlichste Weg, um zum SPL incl. Passagierberechtigung zu kommen!!


    Michael


    PS: Die Anrechnung der geflogenen UL-Ausbildungsstunden ist ein Ermessensspielraum. Kann nur funktionieren, wenn die Flugschule mehr als zu 100% dahinter steht!!

  • @flyingDentist: Das hast Du glaube ich falsch verstanden, ich meinte nicht die Flugstunden zum Erreichen des Scheins, sondern die Stunden für den Erhalt.
    Im Moment kannst Du Deinen UL-Stunden Deinen PPL-N Schein erhalten (also die 12 Stunden in 24 Mon.).
    Wenn Du ein LAPL hast, geht das nicht mehr. Hier musst Du auf jeden Fall innerhalb von 24 Monaten eben 12 Stunden in einer E-Klasse Maschine fliegen - da reicht das UL nicht mehr aus. Heisst: Du darfst zwar das UL fliegen mit dem LAPL, aber für den Scheinerhalt bringts nichts.

    Sascha
  • Nur zur Info: die obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat auf direkte Nachfrage meinen Fluglehrer darüber informiert, daß die Ausbildung zum PPL-N bis zu Stichtag im April 2013 abgeschlossen sein muß. Die Anmeldung zur Ausbildung innerhalb dieser Frist reicht nicht. Es wird derzeit geklärt, ob das Ausbildungsende beinhaltet, daß auch die Prüfung zum Stichtag bestanden sein muß.
    Erfahrungsgemäß agieren die Luftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer nicht unbedingt konform. Es muß also z.B. in Bayern nicht genauso sein.

    Gruß
    Achim
  • Der Termin ist eher unwahrscheinlich. Es gibt noch keine Prüfungs und Ausbildungsunterlagen zum LAPL, Die Fluglehrerlizensen werden erst ab 04.2013 umgeschrieben. Man kann doch nicht die komplette Flugausbildung ein Jahr ruhen lassen. Nicht JAR Fluglizensen (PPL-N) wird erst ab 2014 umgewandelt. Der richtige LAPL kommt auch erst 2014.
    Achim
  • Achim schrieb:
     die obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

    Also Berlin-Brandenburg und Luftfahrt??? Naja ich weiß ja nicht...


    Michael

  • smt schrieb:
    @flyingDentist: Das hast Du glaube ich falsch verstanden

    Ich habe Dich schon verstanden.
    Wenn man den LAPL und den SPL hat und nur UL fliegen will, dann fliegt man eben keine ECHOs und lässt den LAPL einfach ruhen solange man will. Man darf dann zwar den LAPL nicht nutzen, aber wenn man irgendwann mal wieder richtig Flugzeuge pilotieren will, fliegt man mit einem FI die nötigen Zeiten und schon ist der Schein wieder aktiv.

    Also, z.Zt. ist die Ausbildung zum PPL A (N) der günstigste Weg zum SPL mit Passagierberechtigung (s.o.) und man bekommt obendrein eine lebenslange Lizenz für 2000 kg Viersitzer.


    Michael

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