Welche Muster darf man fliegen

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Es gibt kein "muss" nur ein "kann". Unabhängig davon wie Sinnvoll es ist.
    Die ein oder andere Versicherung wird im Schadenfall versuchen nicht zu zahlen und es als grob Fahrlässig darstellen, wenn man auf dem Muster nicht eingewiesen ist. Gesetzlich gibt es keinen Zwang. 
    LG
  • dsommerfeld schrieb:
    Die ein oder andere Versicherung wird im Schadenfall versuchen nicht zu zahlen und es als grob Fahrlässig darstellen, wenn man auf dem Muster nicht eingewiesen ist. 

    Wie kommst Du da drauf? Hast Du Erkenntnisse zu einem konkreten Fall?


    Ich bin der Meinung, da es bei der SPL keine gesetzlich vorgeschriebene Musterberechtigung und Unterschiedsschulung gibt, gibt's logischerweise auch keine Nachweise darüber, die die Versicherung anfordern oder deren Fehlen sie als Grund zur Leistungsverweigerung heranziehen könnte. Ein eigenverantwortliches Vertrautmachen dürfte demnach ausreichend sein.


    Michael


  • Auf der Suche nach einer Kasko bin ich exakt mit der Frage an die Versicherer herangetreten. Ein Versicherer kann seine Regeln zum Versicherungsschutz unabhängig von der Gesetzeslage stellen auch die Prämien können variieren.
    Meine Erfahrung auf den Muster war genau die der Einweisung und mit dem Nachweis dieser konnte ich tatsächlich eine gute Prämie aushandeln. 
    Du bekommst mit Sicherheit ein Problem , wenn Du in der Stunde 0 das UL zerstörst. Grobe Fahrlässigkeit ist bei mir vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ob es eine ist entscheiden notfalls die Gerichte.
    LG
  • Ja Michael, genauso ist das!


    Sorry, auch wenn meine Antwort zunächst etwas kurz war, hierzu nur ein Hinweis:
    Bei einer Frage mit einem "Oder-Teil" kann man durchaus kurz Antworten, wenn dass den "Oder-Teil" überflüssig macht.
    Aber jetzt weiß ich ja, was sich gehört und bin jetzt ein viel besserer Mensch, dank euch!!Hatte mir zwischenzeitlich echt Gedanken um das Seelenheil meines Sohnes gemacht. Laut U-Untersuchung ist er aber ganz in Ordnung, puhhh.

    War das jetzt ausführlicher und freundlicher zu lesen??
    Aber zum Thema steht wieder nur ein Ja, ..... was mach ich nur falsch....???


    Grüße an alle Gescheiten!
  • Carlson schrieb:
    Ja Michael, genauso ist das!


    Sorry, auch wenn meine Antwort zunächst etwas kurz war, hierzu nur ein Hinweis:
    Bei einer Frage mit einem "Oder-Teil" kann man durchaus kurz Antworten, wenn dass den "Oder-Teil" überflüssig macht.
    Aber jetzt weiß ich ja, was sich gehört und bin jetzt ein viel besserer Mensch, dank euch!!Hatte mir zwischenzeitlich echt Gedanken um das Seelenheil meines Sohnes gemacht. Laut U-Untersuchung ist er aber ganz in Ordnung, puhhh.

    War das jetzt ausführlicher und freundlicher zu lesen??
    Aber zum Thema steht wieder nur ein Ja, ..... was mach ich nur falsch....???


    Grüße an alle Gescheiten!
    Tut mit Leid,

    aber Deine jetzige Antwort ist genauso schlecht wie Deine Erste.

    Mich als Schüler hat das Thema auch interessiert und ich war auf die Antworten gespannt.

    Wenn man eine "oder" Frage stellt, dann sollte man sich schon überlegen, was man da antwortet.

    Steht das Auto links oder rechts auf dem Parkplatz, wenn Du dann da drauf ein "Ja" bekommst, bist Du genauso schlau oder dumm wie vorher.

    Aber macht nichts, allen Anderen danke ich für die Antwort.


    Gruß, GoKarli
  • Juhuuu, endlich wieder Streit. Also ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum ihr Carlson jetzt so auseinandernehmt. Ich versuche seine Antwort für alle, die auf eine Oder-Frage mehr erwarten, mal zu erläutern:

    Wie sieht es denn da rein rechtlich aus? Darf
    ich theoretisch jedes UL (aerodynamisch gesteuerter 3-Achser) fliegen
    oder brauch in zwingend vorher eine Einweisung (z.B. durch eine
    Fluglehrer).
    Antwort: Ja. Die Antwort auf den 2. Teil nach dem "oder" entfällt, weil der 1. Teil der Frage wahr ist.

    Ich bin z.B. bisher eine FK14 und eine FK9 geflogen.Dürfte ich jetzt "einfach so" z.B. eine C42 fliegen?
    Antwort: Ja.

    Und falls Einweisungsflüge zwingend erforderlich sind, wo trag ich sie ein? Reicht da der Eintrag des geflogenen Flugmusters im Flugbuch? Oder muss es noch an anderer Stelle bestätigt werden?
    Antwort: Entfällt, weil die Antwort auf die erste Frage bzgl. der Notwendigkeit von Einweisungsflügen negativ ausfällt.

    Also, wo ist das Problem? Man muss an der einen oder anderen Stelle schon den eigenen Wirsing einschalten, um die Antwort "Ja" richtig zu deuten. Das ist doch jetzt kein Hexenwerk, oder?
  • Es streitet doch niemand und auch hat hier keiner einen auseinandergenommen.
    Für mich war es nur ein Hinweis, dass man mit einenm Ja oder Nein als Antwort bei diesen Fragen nicht viel anfangen kann. Dazu war das 2te Posting ein Nein und das 4te ein Ja. Was bitte kann man daraus herleiten? Das ist ja wie bei "Rate mal mit Rosenthal."

    Ob es Sinn macht aus einer Antwort eine Vermutung herzuleiten ist in meinen Augen auch mehr als fraglich, aber da gehen die Meinungen anscheinend etwas auseinander.

    Wenn ich Admin wäre, dann würde ich alle sinnlosen Postings (inkl. meiner) aus dem Thread entfernen und damit die Diskussion beenden. Die Antwort wurde gegeben und damit ist der Threadstarter und auch alle anderen Interessierten sicher zufrieden. Alles andere geht mehr Richtung P24 und das würde sich ganz sicher keiner wünschen.
  • sukram schrieb:
    Juhuuu, endlich wieder Streit. Also ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum ihr Carlson jetzt so auseinandernehmt. Ich versuche seine Antwort für alle, die auf eine Oder-Frage mehr erwarten, mal zu erläutern:


    Wie sieht es denn da rein rechtlich aus? Darf ich theoretisch jedes UL (aerodynamisch gesteuerter 3-Achser) fliegen oder brauch in zwingend vorher eine Einweisung (z.B. durch eine Fluglehrer).
    Antwort: Ja. Die Antwort auf den 2. Teil nach dem "oder" entfällt, weil der 1. Teil der Frage wahr ist.


    Ich bin z.B. bisher eine FK14 und eine FK9 geflogen.Dürfte ich jetzt "einfach so" z.B. eine C42 fliegen?
    Antwort: Ja.


    Und falls Einweisungsflüge zwingend erforderlich sind, wo trag ich sie ein? Reicht da der Eintrag des geflogenen Flugmusters im Flugbuch? Oder muss es noch an anderer Stelle bestätigt werden?
    Antwort: Entfällt, weil die Antwort auf die erste Frage bzgl. der Notwendigkeit von Einweisungsflügen negativ ausfällt.

    Also, wo ist das Problem? Man muss an der einen oder anderen Stelle schon den eigenen Wirsing einschalten, um die Antwort "Ja" richtig zu deuten. Das ist doch jetzt kein Hexenwerk, oder?


    Nee, det is kein Streit, sondern eine jämmerliche Untertanenversammlung, die aufgrund jahrelangen Göbbelschen Volkserziehungsstandards tatsächlich der Meinung ist, daß alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten sein muß. Die SPL-Lizenz kann logisch also nur, weil auf und nach C42-Standard geschult, für eine solches Muster gelten - weil ja in der Lizenz sonst nichts drin steht, müßten dann z.B. für alle treudeutschen Obrigkeits-Hörigen alle existierenden D-M Muster dort auch explizit gelistet sein - ...meinen einkunftheischende Fluglehrer, überkandidelte Flugleiter


    Zitat von Hobbypilot 38: "Wer glaubt, daß der Flugleiter den FLug leitet, glaubt auch, daß der Zitronenfalter Zitronen faltet."


    und so mit der Nase erst darauf gestoßen und also analog zur E_Klasse, naürlich auch die Versicherungen, also genau jene, die alles versprechen, bei kleineren Schäden auch sofort bezahlen und bei größeren nicht selten prozessieren.


    Dann entmündigt Euch doch weiter. Ihr, die Ihr unbedingt E-Klasse-Feeling für Euer übersteigertes Selbstwertgefühl benötigt, braucht doch gar keine Deregulieung dieser starren E-Klasse in Form von UL. Hiermit  ist es genau so wie der immer wiederkehrende überlaute Schrei nach einer grundsätzlichen UL-Zertifizierung - wie in der E-Klasse usus.


    ...und dann wundert sich die zertrittene "Gemeinde" über untaugliche Bauvorschriften, nicht eingehaltene Mindestgeschwindigkeit bei Hitec-ULs, darob dann Einsatz der eigens dafür ins Leben gerufenen Luftpolizei als "Hüter" der teuren (amerikanischen) E-Klasse-Privilegien, überzogene Lärmschutzbestimmungen für ULs, angebliche sogenannte "Übersetzungsfehler" beim desaströsen deutschen "Astronauten"-Medical - das in D mit Datenvorratsspeicherung todsicher auch solange gelten wird (nun schon >70 Jahre), wie der von NAZIS gegen die FLucht von Juden auf dem Luftwege erfundene und eingeführte Flugplatz- und Startplazzwang (heutzutage auch für Drachen und Gleitschirme) und Zwangs-Rettungsgeräte für alle, so etwa wie Freibier für alle beim Volksfest, hier aber selbst zu zahlen. Nicht zu vergessen: Die 21 mitzuführenden UL-Papiere für eine angeblich deregulierte Klasse namens UL.


    Geht′s noch???


    Nein,  wir benötigen nur  eine schlichte  Einweisung in die deutschen Grundrechte, die bisher nur Erfolg bei Migranten zeitigte. Die benutzen Deutschland tatsächlich völlig unbefangen.


    Gruß hob

  • HOB, Deine Polemik ist auch nicht ohne.....


    Rüdiger aus dem sonnigen Perleberg.

  • Rüdiger schrieb:

    HOB, Deine Polemik ist auch nicht ohne.....


    Rüdiger aus dem sonnigen Perleberg.


    Hallo Rüdiger,


    danke für die Blumen. Und wenn das Dein Flugzeug ist - im Avatar -  dann herzlichen Glcükwunsch:


    Nie habe ich ein folgsameres UL fliegen können - auch Thermik -  und das auch noch mit zwei Fingern am Seitenruder übers Vorfeld zu rollen war.


    Na ja, den absichtlich polemischen Schuh kann sich ja anziehen, wer sich angesprochen fühlt - das müßten aber sehr viele sein!


    Apropos Schuh: Ich warte an sich immer noch auf den Schuhfüherschein, denn es kann in D unmöglich sein, daß man beim Gehen - geschweige denn beim Laufen - ohne Schein einen Fuß vor den anderen setzen kann, wenn man bedenkt, was man alles sonst so an Scheinen braucht - für Dinge und Tätigkeiten, die man schon Jahre vorher traumhaft sicher auch ohne konnte.


    In D herrscht das Prinzip, daß eine behauptete Gefährlichkeit für irgendeine Tätigkeit auomatisch dann nicht mehr angenommen werden kann (und auch nicht darf), wenn dafür in Form einer Erlaubnis bezahlt wurde.


    Noch verhängnisvoller ist aber die Annahme, daß der Scheininhaber auch den Erlaubnis-Umfang beherscht, weil er den Schein hat. Gleitschirm-Klapper sind dafür z.B. das beste Beispiel.


    Gruß hob

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