[Info] von SPL nach PPL-A (JAR-FCL)

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Wozu berechtigt der PPL-A nach JAR-FCL:
    • Zum Führen der in den ECAC Ländern zugelassenen Flugzeugen entsprechend der eingetragenen Berechtigungen.

    Maximales Gewicht der Flugzeuge (MTOW):
    • Keine Gewichtsbeschränkung

    Mögliche Erweiterungen:
    • Klassenberechtigung für TMG (Motorsegler)

    Voraussetzung:
    • SPL

    Theoretische Ausbildung:           
    • Luftrecht
    • Technik
    • Navigation
    • Meteorologie
    • Aerodynamik
    • Funknavigation
    • Menschliches Leistungsvermögen
    • Flugleistung und Planung
    • Instrumentenkunde

    Praktische Ausbildung:                                                       
    • mindestens 35h mit Fluglehrer
    • mindestens 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer
    • mindestens 10 Starts und Landungen Solo
    • Anflüge auf Verkehrsflughäfen
    • Flüge durch CTR
    • Funksprechgruppen

    Prüfung:
    • theoretische und praktische Prüfung

    Kosten:
    • ca. 5.000 - 6.000 Euro
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Jahre.
  • Hallo!

    Erstmal Danke an die fleißigen Schreiber hier im Forum, so konnte ich mich schonmal einigermaßen schlau machen in diesem Lizenzdschungel...

    Kurz zu mir: Habe den UL Schein und möchte den JAR FCL TMG haben, da ich bei uns im Verein recht günstig Mose fliegen kann.
    Problem ist ja nun, dass ich den PPL N nicht auf dem Mose machen kann, sondern erst auf ner Katana o.ä. lernen und dann extra ein CR für TMG machen muss. Danach könnte ich mit CVFR auf den JAR FCL upgraden wenn ich das richtig verstanden habe.

    Zweite Möglichkeit wäre die von Sukram hier beschriebene. Die PPL (A) JAR FCL Ausbildung komplett auf Mose machen mit 35 Mindeststunden.
    Die Frage auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe ist folgende:
    Ich hab da nämlich mal was gelesen, dass 10% der UL Flugstunden, maximal aber 10 Stunden angerechnet werden. Wenn das so ist, zählen dann die Stunden insgesamt, also auch während der Ausbildung, oder erst nach Scheinerwerb? Oder werden mir in jedem Fall durch die SPL 10 Stunden anerkannt, womit ich dann auf die hier beschriebenen 35 Mindeststunden komme?

    So kompliziert das ganze...
  • Moin moin

    Wenn Du etwas Zeit hast, dann warte auf die neuen LAPL′s. Da lichtet sich der Lizensdschungel etwas. Mit Erfahrung als PIC brauchst Du nur halbe Stundenzahl.
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb:
    Da lichtet sich der Lizensdschungel etwas. 

    Ich lach mich tot!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    triple-delta schrieb:
    Da lichtet sich der Lizensdschungel etwas. 

    Ich lach mich tot!


    Michael

    Michael, nu mach dem Kleinen nicht zuviel Angst!
    Ich weiß, die Bürokraten können nicht anders, aber der Upgradepfad wird zumindest nicht schlechter.
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb:
    ... aber der Upgradepfad wird zumindest nicht schlechter.

    Kannst Du uns auch eine belastbare Quelle dieser Erkenntnis nennen, die möglicherweise sogar mehr hergibt als nur den feststehenden Stichtag zur Einführung dieser grandiosen EASA-Lizenzen, nämlich den 08. April 2012?


    Michael

  • Das wüsste ich auch gerne, woher du diese Info nimmst.

    Ich möchte am liebsten den PPL A noch vor der Einführung der neuen Lizenzen haben.

    Meine Frage konnte aber bisher noch keiner beantworten: Werden mir in jedem Fall bei Besitz der SPL 10 Stunden angerechnet?

    PS: Der Kleine ist wenn überhaupt dann DIE Kleine.
  • Das mit den 10 Stunden Anerkennung ist meines Erachtens nach nur dann möglich, wenn Du nach SPL Lizenzerhalt mindestens 100 Flugstunden Flugerfahrung gesammelt hast. Ich meine irgendwo im Hinterkopf zu haben, dass 10% Deiner Flugerfahrung auf UL, maximal jedoch 10 Stunden, anerkannt bzw. erleichtert werden können.

    Zum anderen muss der jeweilige Lehrer bzw. in letzter Instanz die Flugschule bzw. die Ausbildungsleitung der Flugschule natürlich zustimmen und Dich "prüfungsreif" erklären. Denn wenn Du nach der Ausbildung minus der 10 anerkannten Stunden nicht prüfungsreif sein solltest, wirst Du wohl oder übel mehr fliegen "müssen". Das ist jedoch ein Wert, der von Schüler zu Schüler variieren kann. Es wäre ja auch denkbar, dass Du Dich nach den Stunden selbst noch nicht prüfungsreif fühlst und evtl. der Ansicht bist, noch mehr Übung zu brauchen.
  • Silberpfeil schrieb:
    Zweite Möglichkeit wäre die von Sukram hier beschriebene. Die PPL (A) JAR FCL Ausbildung komplett auf Mose machen mit 35 Mindeststunden.

    Es sind mindestens 45 Stunden!


    Silberpfeil schrieb:
    Meine Frage konnte aber bisher noch keiner beantworten: Werden mir in jedem Fall bei Besitz der SPL 10 Stunden angerechnet?

    Wenn Du 100 Stunden als PIC im 3-Achs-UL nach Lizenzerhalt im Flugbuch hast, kannst Du 10 Stunden anrechnen lassen:


    JAR-FCL 1.120
     Flugerfahrung und Anrechnung
    Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem Übungsgerät für die Grundlagen des Instrumentenfluges (BITD, siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125), FNPT oder Flugsimulator durchgeführt worden sein. Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten für Hubschrauber, Ultraleichthubschrauber, Flugschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Segelflugzeuge oder Motorsegler können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als zehn Stunden, für eine PPL(A) anrechnen lassen.


    Michael

  • Hallo

    Hat jemand das PDF mit dem Titel:

    EASA_2010_00150001_DE_TRA.pdf

    Da stehen die zukünftigen Vorschriften drin, wenn sie denn so beschlossen werden.

    Auszug: für LAPL Basic

    (b) Anrechnung. Bei Antragstellern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine
    Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.
    Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den
    Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage einer Flugprüfung vor Eintritt
    festgelegt, jedoch darf diese Folgendes nicht überschreiten:
    (1) die gesamte Flugzeit als PIC;
    (2) 50 % der in (a) erforderlichen Stunden, und
    (3) darf die Anforderungen gemäß Buchstabe a Nummer 2 und Buchstabe a
    Nummer 3 nicht beinhalten.

    für den "richtigen" LAPL:

    (d) Anrechnung. Bei Antragstellern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine
    Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.
    Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den
    Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage einer Flugprüfung vor
    Eintritt festgelegt, jedoch darf diese Folgendes nicht überschreiten:
    (1) die gesamte Flugzeit als PIC;
    (2) 50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden;
    (3) darf die Anforderungen gemäß Buchstabe a Nummer 2 nicht beinhalten.

    macht 7 bzw. 15 Stunden.

    Kann das PDF hier gern reinstellen.
    bb
    hei
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