Hallo zusammen,
ich habe heute auf meine Anfrage hin ein Schreiben vom ÖAeC bekommen, das besagt, dass in Österreich die UL-Stunden zum Erhalt der SPL TMG Lizenz dient. Ich muss also nicht 12 Stunden jeweils auf TMG und auf UL fliegen. Ich dachte, das interessiert hier vielleicht den einen oder anderen. Das gilt ebenso für Starts und Landungen bzgl. der 90 Tage Regel bzgl. Passagierflug. Die Stunde mit Lehrer ist davon ausgenommen, die muss auf TMG erfolgen.
Nachzulesen hier:
https://www.aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_ZPH_028-i00_Anrechnung_Annex_I_LFZ_Segelflug.pdf
Ich meine, von verschiedenen deutschen Ämtern ähnliches gelesen zu haben. Habt ihr da mehr Info oder Erfahrung?
Schöne Grüße
Florian
Ist in DE seit ein paar Jahren auch so. Die 12 Stunden werden gegenseitig anerkannt, aber der Flug mit FI muss jeweils auf UL und SEP/TMG gemacht werden.
Schnickes schrieb:Guten Morgen.
Die 12 Stunden werden gegenseitig anerkannt
Airman2023 schrieb:Das ist auch mein Stand für die Situation in Deutschland, es muss ein gleichwertiger Typ sein, also auch ein (UL-)Motorsegler (Vortrag BWLV auf der Aero). "Problem" dabei ist nur, dass es die Klasse bzw. den Typ UL-Motorsegler offiziell gar nicht gibt. Man ist da in gewisser Weise selber dafür verantwortlich, was man als UL-Motorsegler annimmt.
Mein Stand war es, dass für eine PPL(A) mit Klassenberechtigung SEP auch UL-Zeiten angerechnet werden können, für einen reinen TMG-Schein aber nur Zeiten die auf UL-Motorseglern (oder ggf. UL Seglern für den SPL - Segelflug), aber nicht mit regulären "ULs" (C42, WT9, VL3, ...).
Aktuell sind 10 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 8 Gäste.