UL-Stunden als laufende Flugerfahrung für TMG

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo zusammen,

    ich habe heute auf meine Anfrage hin ein Schreiben vom ÖAeC bekommen, das besagt, dass in Österreich die UL-Stunden zum Erhalt der SPL TMG Lizenz dient. Ich muss also nicht 12 Stunden jeweils auf TMG und auf UL fliegen. Ich dachte, das interessiert hier vielleicht den einen oder anderen. Das gilt ebenso für Starts und Landungen bzgl. der 90 Tage Regel bzgl. Passagierflug. Die Stunde mit Lehrer ist davon ausgenommen, die muss auf TMG erfolgen.
    Nachzulesen hier:
    https://www.aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_ZPH_028-i00_Anrechnung_Annex_I_LFZ_Segelflug.pdf

    Ich meine, von verschiedenen deutschen Ämtern ähnliches gelesen zu haben. Habt ihr da mehr Info oder Erfahrung?

    Schöne Grüße
    Florian

  • Ist in DE seit ein paar Jahren auch so. Die 12 Stunden werden gegenseitig anerkannt, aber der Flug mit FI muss jeweils auf UL und SEP/TMG gemacht werden.

  • Schnickes schrieb:
    Die 12 Stunden werden gegenseitig anerkannt
    Guten Morgen.

    Sind wir da in DE wirklich schon an dem Punkt?
    Beim UL Schein werden die Zeiten angerechnet. Aber beim TMG-Schein?
    Mein Stand war es, dass für eine PPL(A) mit Klassenberechtigung SEP auch UL-Zeiten angerechnet werden können, für einen reinen TMG-Schein aber nur Zeiten die auf UL-Motorseglern (oder ggf. UL Seglern für den SPL - Segelflug), aber nicht mit regulären "ULs" (C42, WT9, VL3, ...).

    AMC1 FCL.140.A; FCL.140.S; FCL.740.A(b)(1)(ii) Recency and revalidation requirements
    the aircraft matches the definition and criteria of the respective Part-FCL aircraft category, class, and type ratings; and

    AMC1 SFCL.160 SPL – Recency requirements
    the sailplane matches the definition and criteria of the respective Part-SFCL sailplane or TMG, as applicable; 


    "Flugstunden sowie Starts und Landungen für den Erhalt von ausschließlich TMG-Rechten einer Lizenz PPL(A), LAPL(A) oder SPL sind nur dann anrechenbar, wenn diese auf Annex I – konformen TMG absolviert wurden. Inhaber einer LAPL(A) oder PPL(A), die ausschließlich TMG- und keine SEP-Rechte besitzen, dürfen die erforderlichen Voraussetzungen nicht durch Flüge auf ULFlugzeugen gem. Annex I Buchstabe a) – e) der VO (EU) 2018/1139 erbringen."





    Hier geht es ja um TMG und das Dokument aus Österreich scheint mir eben genau das als Ausnahme zu definieren.

    "Mit dem vorliegenden AltMoC wird der Umgang mit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen („UL/A“) absolvierten Flugstunden in Bezug auf die Anrechnung auf gemäß Teil-SFCL erforderliche Flugerfahrung geregelt. "

    "Zusätzlich zu den in AMC1 SFCL.160 beschriebenen Anrechnungsmöglichkeiten wird Inhabern einer vom Österreichischen Aero-Club als zuständiger Zivilluftfahrtbehörde ausgestellten Segelflugpilotenlizenz mit Rechten zum Betrieb von Reisemotorseglern (TMG) die Anrechnung von ... .... auf jenen Annex-I Luftfahrzeugen gestattet, die in Kapitel 4 dieses ZPH aufgelistet sind."


    Weiß da jemand mehr von den deutschen Behörden?
  • Airman2023 schrieb:
    Mein Stand war es, dass für eine PPL(A) mit Klassenberechtigung SEP auch UL-Zeiten angerechnet werden können, für einen reinen TMG-Schein aber nur Zeiten die auf UL-Motorseglern (oder ggf. UL Seglern für den SPL - Segelflug), aber nicht mit regulären "ULs" (C42, WT9, VL3, ...).
    Das ist auch mein Stand für die Situation in Deutschland, es muss ein gleichwertiger Typ sein, also auch ein (UL-)Motorsegler (Vortrag BWLV auf der Aero). "Problem" dabei ist nur, dass es die Klasse bzw. den Typ UL-Motorsegler offiziell gar nicht gibt. Man ist da in gewisser Weise selber dafür verantwortlich, was man als UL-Motorsegler annimmt.

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