Sehr geehrte Rechtsgelehrte :-),
immer wieder stellt sich bei uns im Verein die Frage, ob ich mir mit einer SPL – TMG Lizenz noch zusätzlich einen Ultraleichtschein ausstellen lassen muss, wenn ich ein UL pilotieren möchte. Im Letzen Satz vom § 64a steht, dass die Behörde eine UL-Schein auszustellen hat, mit welchem die Berechtigung beurkundet wird.
Brauche ich nun zwingend einen UL Schein (wenn ich einen SPL mit Erweiterung der Rechte auf TMG besitze) um ein UL zu fliegen, wenn nein, welchen Vorteil habe ich wenn ich mir doch einen ausstellen lasse ??
Vielen DANK für Eure Antworten
GESETZESTEXT:
Ultraleichtschein
§ 24a.
(1) Der Ultraleichtschein berechtigt gemäß den nachstehenden Bestimmungen zur Führung von Ultraleichtluftfahrzeugen gemäß § 4 Z 6 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 – ZLLV 2010, BGBl. II Nr. 143/2010 im Rahmen der entsprechenden Klassenberechtigung nach Sichtflugregeln.
(2) Klassenberechtigungen im Sinne von Abs. 1 sind:
1. Klassenberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/A),
2. Klassenberechtigung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/G),
3. Klassenberechtigung für einsitzige und mehrsitzige Tragschrauber gemäß Anhang I lit. f der EASA-Grundverordnung (UL/T) und
4. Klassenberechtigung für Motorgleitschirme gemäß Anhang I lit. e der EASA-Grundverordnung (UL/M).
(3) Inhaber einer Lizenz gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit gültiger Klassenberechtigung SEP oder TMG, Inhaber einer SPL oder LAPL(S) Lizenz mit Erweiterung der Rechte auf TMG, welche die Anforderungen hinsichtlich der laufenden Flugerfahrung gemäß FCL.140.S (b) erfüllen oder Inhaber eines LAPL(A), welche die Anforderungen hinsichtlich der laufenden Flugerfahrung gemäß FCL.140.A erfüllen sowie Inhaber von Berechtigungen gemäß § 64a (Motorsegler im Motorflug) sind unter Beachtung der Bestimmung des § 118b (Unterschiedsschulung) zur Führung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (Abs. 2 Z 1) berechtigt. Die zuständige Behörde hatauf Antrag eine Bescheinigung oder einen Ultraleichtschein mit der Klassenberechtigung für UL/A auszustellen, mit welcher die Berechtigung beurkundet wird.