FlyingDentist schrieb:Flugmodelle (und Drohnen gelten als solche, zumindest in Österreich) sind hierzulande anders als in D überhaupt nicht als Luftfahrzeuge eingestuft sondern als "Luftfahrtgerät". Die Luftraumklassifizierung hat damit nichts zu tun, es wird zwischen Fügen in oder außerhalb Flugplatz-Sicherheitszonen unterschieden und ob es sich um Flüge im verbauten Gebiet oder über Menschenansammlungen handelt. Wenn ich mir vorstelle daß mir in 2000ft/GND ein Großmodell mit 6m Spannweite reindonnert - Gute Nacht.@maxmobil
"Den Kollegen ist offenbar nicht ganz bewußt mit wem sie sich unerlaubterweise den Luftraum teilen"
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Luftraum G (AGL-2500) für diese Art Luftfahrzeuge völlig frei. Im Ösiland reicht G m.W. sogar bis FL195, wenn man von der nahezu lückenlosen Abdeckung mit SRAs, CTAs und TMAs absieht, wodurch der kontrollierte Luftraum de facto schon deutlich unter FL 195 beginnt, immer aber noch sehr weit über 300m AGL.
Und dass Du die 11.000 Stunden IFR nicht als "Geschmacksverstärker" eingestreut hast, nehm´ ich Dir, eingedenk Deiner anderen Postings, sowieso nicht ab.
Michael
Im Land Salzburg, genauer im Raurisertal sind übrigens wieder Weißkopfgeier angesiedelt, die wären als birdstrike auch nicht gerade zu verachten, falls die sich eine C42 als Opfer aussuchen...
BTW: Drohnen (zB microdrones) sind in D nicht in allen Bundesländern erlaubt, zumindest was die gewerbliche
Nutzung angeht, und privat wird sich so ein teures Ding wohl keiner zulegen.
Betreffend Deinen letztenSatz: Ich habe berufsbedingt mehr Stunden, klar, ist auch keine Leistung sondern eine Nebenerscheinung. Wer von uns dagegen das größere Ego hat ist jedoch genauso klar.
Schönen Abend noch!