ikaruspilot schrieb:Ihr könnt zur Zeit fragen, wen Ihr möchtet, es KANN Euch niemand eine gescheite Antwort geben, solange das neue Regelwerk nicht verabschiedet wurde. Was sollen die Verbände Euch denn erzählen? Der Link auf die deutsche Übersetzung verlinkt auf die tatsächlich letzte offizielle Übersetzung der EASA, leider entspricht dieser Text aber nicht dem derzeitigen Stand der politischen Verhandlungen.Hallo,
hab beim googeln diesen Link gefunden. Ist die deutsche Übersetzung der neuen Lizensreform April 2012.
Sind sehr viele Seiten und bei der 20. habe ich aufgegeben. Aber vielleicht findet ja von euch jemand was interessantes, was uns bei den Fragen weiterhilft. Bei Daec und DUlV hatte ich zwecks PPLA(N) und umschreiben auch schon mal nach gefragt. Aber auch keine Antwort bekommen.
http://easa.europa.eu/agency-measur...._2010_00150001_DE_TRA.pdf
Gruß Matthias
Folgends sind die Fakten:
Im Juni wird in Brüssel über das Regelwerk entschieden.
Anschliessend muss jeder Mitgliedsstaat eine "Umsetzungstabelle" erstellen, aus der hervorgeht, mit welcher
EASA-Lizenz eine nationale Lizenz vergleichbar ist und wie umgeschrieben werden kann. Diese Tabelle muss von der EASA genehmigt werden.
Die UL-Fliegerei ist nicht betroffen.
Ende der Fakten.
Jetzt meine perönliche Einschätzuhng zum PPL A(N):
Der nationale Motorflugschein entspricht leider keiner der möglichen EASA-Lizenzen, so dass er wohl ohne weiteres noch nicht einmal in den "LAPL" umgeschrieben werden kann. Ich wette darauf, dass die Inhaber des nationalen Scheines Auflagen bekommen werden, die bis 2015 zu erfüllen sind. Wahrscheinlich werden dies der Erwerb des 2to.-Classratings und evtl der CVFR-Berechtigung sein. Wer dies im festgesetzten Zeitraum nicht erfüllt, hat hinterher keine Lizenz mehr.
Grüsse
Thomas