Hallo zusammen,
wieder mal ein heiss diskutiertes Thema an unserem Fliegerstammtisch
ohne klare Ergebnisse.
Da ich mir unsicher war und bin, wende ich mich jetzt an euch Spezialisten.
Die Frage war:
Darf ein italienisch zugelassenes und regristriertes UL von einem deutschen Staatsbürger
mit italienischem UL-Fluglizenz in Frankreich auf UL-Flugplätze geflogen werden.
Bin mal gespannt wie Eure Meinung ist.
Mit fliegerkolegialen Grüssen
und grossem Dank
Ewald