Lizenzen & Berechtigungen Diskussion

UL-Lizenz Verlängerung

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36Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Danke!
    Dann hoffe ich mal das bald wieder Flugwetter wird...
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  • Dann frage ich jetzt auch mal dumm:

    wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
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  • Super Frage! :) Michael?
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  • annakin schrieb:
    Dann frage ich jetzt auch mal dumm:

    wenn man ganz frisch die Lizenz bekommen hat, kann man doch nicht die geforderte Stundenzahl vor dem ersten Flug nachweisen. Wie verhält sich das denn?
    Hi Annakin,

    dann kommt Absatz 3 zur Geltung:
    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
    Grüße
    Maik
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  • Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)
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  • ... na bitte, mehr weiß ich auch nicht!!

    Michael
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  • ...stimmt, daran hatte ich nicht gedacht.
    Naja zumindest war dann meine Frage doch nicht ganz soooooooo dumm....
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  • Mitgezählt werden auch die Zeiten während der Ausbildung....

    § 124 LuftPersV

    Anrechnung von Flugzeiten in besonderen Fällen

    Stand: 28. January 2009

    Als Flugzeiten für den Erwerb, die Erweiterung, den Nachweis für die Ausübung der Rechte aus der Lizenz, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftsportgeräteführer, Freiballonführer oder Luftschiffführer werden, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, voll angerechnet:


    1. Flugzeit als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen Übungsflügen sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als Luftfahrzeugführer bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer,


    2. Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen.

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  • sukram schrieb:
    Ach jo, genau. Man hatte ja eine Prüfung :)
    Piloten, die eine normale UL-Ausbildung gemacht haben, haben durch den Prüfungsflug keine Probleme.

    Anders sieht es möglicherweise bei Umschülern (z.B. vom PPL) aus. Die machen keinen Prüfungslflug. Die PPL-Flugstunden der letzten 24 Monaten werden beim SPL angerechnet. Eigentlich müssen die während der Umschulung oder gleich danach einen Übungsflug machen, damit sie ihre neue SPL-Lizenz überhaupt nutzen können, oder?

    MfG
    Helmut
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  • Hallo Leute,

    ich hab′ auch ne Frage zum Thema:

    Ich Schussel hab versehentlich die 24 Monate nach Lizenzausstellung ablaufen lassen. Dummer Fehler, das muss ich jetzt irgendwie auslöffeln...

    Wisst Ihr, was zu tun ist? Flüge und Starts und Landungen habe ich genügende in den letzten 24 und 12 Monaten, Medical ist gültig.
    Kann man das Problem irgendwie heilen oder muss ich jetzt nachschulen oder die Prüfung wiederholen o.ä.?
    Bin ziemlich verzweifelt und frustriert ;-(

    Viele Grüße und Danke im Voraus
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