Ins Ausland kann man mit UL auch ohne LP fliegen, ausser das zu besuchende Land verlangt es explizit auch fuer UL.Falsch! Als Deutsch-Muttersprachler ohne LP Level 4 in Englisch darfst Du nur ins deutschsprachiges Ausland fliegen (also de-facto nur Österreich, Teile Schweiz) für alle andere Länder brauchst Du eine ICAO Sprache inkl. LP. UL hin oder her ist egal, denn die Lizenzen gelten eh nur national, wir sind da in einem tolerierten Graubereich. Und als Pilot bist Du für einen Nachweis verpflichtet. Nachzulesen in den Normen: EASA FCL.055 und §125 LuftPersV.
Persönlich habe ich auf Flügen ins Ausland bisher noch nie eine Kontrolle erlebt. Dürfte eher für den Fall X von Belang sein, wenn jemand auffällig wird.
Und auch ich habe gerade beim Stöbern Neues hinzugelernt. Bisher dachte ich LP6 wäre lebenslang, was ein Irrtum ist. Selbst ein LP6 ist befristet auf 9 Jahre.
http://www.icao.int/safety/lpr/Docu....ICAO_25-03-2013_final.pdf