ich denke es nicht so einfach in deinem Fall.
Es ist ja nicht so, dass du die Bedingungen zur Ausübung der Rechte deiner gültigen Lizenz nicht erfüllst, quasi im Rahmen der 5 jährigen Gültigkeit, sondern du hast keine gültige Lizenz.
Die LuftPersV verwendet da explizit der Begriff gültige Lizenz,...die hast du nicht.
Ich fürchte, dass du die Lizenz formal neu erwerben musst, da aber bestimmt auf Vereinfachungen hoffen kannst. (ggf Erlass Theorie und reduzierte Stunden) ... ich würde dir emphehlen beim Verband mal nachzufragen.
Grüße
Francop