Hallo,
> Als Deutscher darf man mit französischer Lizenz weder ein
französisch
> zugelassenes, noch ein deutsch zugelassenes UL in
Deutschland fliegen.
Das ist so nicht ganz richtig.
Entscheidend für die UL-Fliegerei ist nicht die Staatsbürgerschaft,
sondern der Erstwohnsitz (Lebensmittelpunkt) des Piloten. Liegt dieser
in F, dann darf ein Deutscher mit F Schein in D fliegen - denn dann
greift die Gastflugregelung für Luftsportgeräte.
BlueSky9