tomb schrieb:...schau hier. Wobei ich meine, dass sich da was ändert wird. Ich meine mich zu erinnern, dass LP4 bei VFR zukünftig 5J gelten wird.Seit 08.04. sind diese gekürzt, denn LP4 gilt nur mehr für 3 Jahre und LP5 für 6 Jahre.Auch wenn ich mich jetzt schon selbst zitieren muss, ich bin mir gerade nicht mehr sicher ob das mit LP4 und 3 Jahre bis zur nächsten Verlängerung wirklich stimmt. Die Prüfer hatten das zwar auf der Aero so erwähnt aber ich kann im Internet dazu nichts finden. Auch hier stand nichts davon:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ....2011:311:0001:0193:DE:PDF
Sorry, aber ich wollte das einfach nicht unkommentiert stehen lassen falls es eben doch falsch war. Vielleicht kann jemand das Rätsel lösen und/oder einen Link zur aktuellen Verordnung bereitstellen.
§ 125 Abs.3
Verfahren des Nachweises von Sprachkenntnissen:
Eintrag durch zuständige Stelle nach §22 LuftVZO (Referat L4 beim Luftfahrt-Bundesamt bzw. entsprechende Lizenzführende Stellen bei Landesluftfahrtbehörden).
Geltungsdauer der Nachweise:
-
Lizenz mit Instrumentenflugberechtigung:
Stufe 4: 3 Jahre; Stufe 5: 6 Jahre; Stufe 6:unbegrenzt
-
Lizenz mit Sichtflugberechtigung:
Stufe 4: 4 Jahre; Stufe 5: 8 Jahre; Stufe 6: unbegrenzt