smurf schrieb:
Also die SPL noch im März abschließen und vor dem 1.4.2012 die PPL-N anmelden.
(wirtschaftlicher) Hinweis:
Zur SPL braucht man mindestens 30 Stunden prakt. Ausbildung, theor. und prakt. Prüfung
Zur PPL A (N) braucht man mindestens 30 Stunden* prakt. Ausbildung, theor. und prakt. Prüfung**
Die Stundenkosten sind etwa gleich.
Vom SPL auf PPL A (N) braucht man mindestens 7 Stunden prakt. Ausbildung, (theor.) und prakt. Prüfung
Vom PPL A (N) braucht man eine Einweisung ohne Pflichtstunden und ohne Prüfung, wenn man von der lächerlichen Pyrotechnik absieht und die Passagierberechtigung ist auch mit drin, die bei der SPL mit weiteren Kosten verbunden ist***.
Eine Anrechnung bisher geflogener UL-Ausbildungsstunden auf die Pflichtstunden des PPL A (N) ist im persönlichen Gespräch und auf Empfehlung des PPL-Fluglehrers oder der Flugschule mit dem RP bzw. dem Luftamt durchaus möglich.
Michael
*) nur beim Abschluss der Flugausbildung innerhalb von 4 Monaten, sonst 35 Stunden.
**) prakt. Prüfung = Kosten für Prüfung + Kosten für eine weitere Stunde LFZ.
***)LuftPersV § 84a
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(2)Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung, Flüge nach Absatz 1 mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit Erteilung der Lizenz nach § 44 Abs. 1 als erteilt. § 122 Abs. 1 bleibt unberührt.
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