ich hab mal eine Frage zu den Flugmustern, die man fliegen darf.Wie sieht es denn da rein rechtlich aus?
Darf ich theoretisch jedes UL (aerodynamisch gesteuerter 3-Achser) fliegen oder brauch in zwingend vorher eine Einweisung (z.B. durch eine Fluglehrer).
Natürlich ist mir klar, dass jeder Mensch mit Verstand ein unbekanntes Muster nicht ohne Einweisung fliegen sollte!!!
Es geht mir hier nur um die rechtlichen Grundlagen.
Ich bin z.B. bisher eine FK14 und eine FK9 geflogen.Dürfte ich jetzt "einfach so" z.B. eine C42 fliegen?
Und falls Einweisungsflüge zwingend erforderlich sind, wo trag ich sie ein?
Reicht da der Eintrag des geflogenen Flugmusters im Flugbuch?
Oder muss es noch an anderer Stelle bestätigt werden?
Danke und viele Grüße, Torben