Hallo ihr!
Bin fleißig geflogen und gerade bei der Passagierberechtigung.
Frage dazu:
Muss bei allen Flügen zu dieser Berechtigung ein Fluglehrer dabei sein oder nur bei den beiden 200km Flügen?
Wäre toll, wenn sich dazu jemand auskennt...
Hier, auf dem PDF Antrag der DAEC Webseite, steht bei Punkt 3:
"3. Nachweis der 5 Überlandflüge (mind. 2 x 200 km mit Zwischenlandung mit Fluglehrer) nach Scheinerhalt"
Das bedeutet meiner Meinung nach, nur bei den 200km Flügen..oder liege ich da falsch??
(hier der Link: http://www.daec.de/lsgb/downfiles/ausbildung/12Antrag-Passagier_1.pdf )
Viele Grüße sendet Jo!
(auf Ikarus C42)