Richtig und geltendes Recht ist vielmehr folgendes:
Vor dem Stichtag 08.04.2012 begonnene Ausbildungen, also z.B. PPL A (N) können abgeschlossen werden und die entsprechenden Lizenzen werden erteilt.
Das gilt auch für die Ratings (CVFR, 2Tonnen, Nachtflug etc.)
Besonders interessant ist das für die ICAO PPL A - Inhaber. Die können vor dem Stichtag die CVFR-Ausbildung beginnen und bekommen dann noch ihren JAR-FCL-Schein, der dann nach Ablauf automatisch zu EASA-Lizenz wird.Aber auch PPL A (N)- Inhaber können die nötigen Ratings noch erwerben, wenn die Ausbildung vor dem Stichtag beginnt.
Die definitven Umschreibungs- und Ausbildungsbedingungen aller nicht JAR-FCK-Lizenzen nach dem Stichtag sind noch nicht erlassen und kein Luftamt kann darüber etwas Konkretes sagen.
Michael
PS: Der hier wiedergegebene Erkenntnisstand ist die Quintessenz von zwei langen Telefonaten mit den RPs in Kassel und Darmstadt
Danke Michael, top Work!!
Bernd