Deine Fragen kann ich Dir beantworten:
Zuerst einmal der Hinweis: Wenn Dein fester Wohnsitz in Frankreich ist (also nicht in Deutschland) kannst Du ein D registriertes UL in Deutschland mit der F-ULM Lizenz pilotieren (Gästeflugregel). Die Einschränkung ist jedoch: Nur solo also ohne Passagier, auch wenn Du die F-ULM Lizenz mit Passagierflugberechtigung bereits hast.
Zur Frage der Anerkennung der F-ULM Lizenz: Da musst Du zuerst einmal ein Medical Class 2 vorweisen (nur damit ist ein deutscher SPL-F überhaupt gültig), die Deutsche SPL-F Theorieprüfung ablegen und auch die praktische Prüfung. Ausser Deiner Flugerfahrung die Dir hilft Flugstunden für die praktische Prüfung zu optimieren ist also nichts anerkannt. Du musst also den ganzen Schein machen und später auch alle Bedingungen erfüllen für die Erlangung der Passagierflugberechtigung. Es empfiehlt sich auch das Sprechfunkzeugnis zu absolvieren BZF 1 + 2. Du sieht es gibt also einiges zu lernen.
Ich kenne das Vorgehen, weil ich es mit der gleichen Ausgangsbasis genau so machen musste.
Gruss
Werner