Bei den Regeln stört mich lediglich der Passus mit der Werbung, zumal mir das als unbestimmter Rechtsbegriff Geld aus der Tasche ziehen KÖNNTE, ohne dass ich vorher abgemahnt werden würde.
Allerdings denke ich nach langem hin und her, dass eine Verlinkung zu einem Artikel den man im Netz gefunden hat und nach Erfahrung damit fragt, nicht als Werbung gemeint sein kann. Oder wie steht es mit Tipps zu USB-Steckdosen ohne Funkstörung oder Erfahrung mit der ein oder anderen Navisoftware (die ich jetzt NICHT nenne!)
@sukram: Sollte ich falsch liegen, möchte ich Dich um Klarstellung bitten (oder darum bitten, zumindest das vorherige Abmahnen in die Regelungen mit einbeziehen)
Gruß Lucky