Wie lange ist Flugwetter ?

Forum - Wetter & Meteorologie
  • Maraio schrieb:
    Weils gerade gut paßt: in Egelsbach ist Anfang Okt ein 2-tägiges Seminar über Flugwetter.
    Ich hätte gern mal teilgenommen. Blöderweise fällt irgendwie grad alles interessante in die Zeit meines bevorstehenden FI-Lehrgangs...
  • Ich denke mal da bist du im falschen Forum. Ernsthafte termingebundene Flüge von A nach B   kannst du nur mit echten Flugzeugen durchführen und nicht mit einem Luftsportgerät (UL). Für grenzüberschreitenden wetterunabhängigen  Flugverkehr benötigst du mindestens eine PPL und ein Instrument Rating (IR). Solltest du dieses Ziel erreicht haben (ein langer Weg), benötigst du neben einiger Erfahrung ein geeignetes Fluggerät. Das bedeutet eine Maschine mit Zertifizierung für FIKI ( flight into known icing). Das haben bei weitem nicht alle Flugzeuge. Um sichere Flügen über längere Distanzen unter IFR Bedingungen durchzuführen wäre  zu einer 2 motorigen Maschine, oder Turbine/JET zu raten. Manche fliegen geschäftlich z.B. einfach mit einer Cirrus SR22 Turbo mit Enteisungsanlage, das geht, aber ist natürlich auch nicht das non plus ultra. So eine Maschine liegt aber gebraucht auch schon bei ca 650.000 EUR  Von all dem bist du sehr sehr weit weg. Falte dir erst mal einen Papierflieger und schaue wie er fliegt. Das bringt auch Spaß und ist günstiger, allerdings bist du damit schon fast auf dem Ausbildungs- Niveau eines durchschnittlichen UL Luftsportgeräteführers . Das ist nicht mal wirklich ein Witz, vielleicht ein kleiner :-).  Danach kannst du ja mal einen Schnupperflug buchen. Schreib mir bei Interesse gern eine PM. 

  • edhs schrieb:
    ich habe die deutsche SPL sowie den US-PPL
    Seit 22.06.2022 darfst Du mit Wohnsitz in Europa keine N-Registrierte Echo Maschinen (andere waren ja eh nicht erlaubt) mehr fliegen (Im EASA Gebiet).
  • Oliver_K schrieb:
    Seit 22.06.2022 darfst Du mit Wohnsitz in Europa keine N-Registrierte Echo Maschinen (andere waren ja eh nicht erlaubt) mehr fliegen (Im EASA Gebiet).
    Es scheint allerdings nicht am Wohnsitz zu hängen, sondern an der Staatsbürgerschaft. Ein Amerikaner mit amerikanischem Pass und EU Wohnsitz darf weiter in EASAland seine N-reg mit FAA PPL fliegen. Ich vermute auch dass jetzt doch der eine oder andere vor Gericht ziehen wird, denn diese Sonderlocke widerspricht eigentlich allen internationalen Luftfahrtverträgen.
  • Frankie schrieb:
    Ein Amerikaner mit amerikanischem Pass und EU Wohnsitz darf weiter in EASAland seine N-reg mit FAA PPL fliegen.
    Wie kommst Du darauf?
    Es zählt der Lebensmittelpunk (Residency). Ich habe gerade selber die Umschreibung auf EASA gerade zusammen mit einem Amerikaner (FI und ex. Navy Pilot und Boing Pilot), welcher überwiegend mit seiner deutschen Frau in D-Land lebt. gemacht.
    Er hatte sich natürlich auch vorher über die Rechtslage informiert. Glit nicht für Mitglieder der US Streitkräfte, da diese nicht als Europa Residents gelten.
    Zum Thema Gericht. Internationale Abkommen sind abkommen zwischen Staaten wie z.B. auf gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und KEINE Anspruchsgrundlage für einzelne Bürger. ICAO hat keine legislative Kompetenz in der EU und einzelnen Nationalstaaten.
    Die EASA hat seit  Jahren diese Vorschrift, wurde aber von den meisten EASA Staaten nicht in Kraft gesetzt, und hat  mit der FAA jahrelang über dieses Thema verhandelt (hatte den Amis natürlich nicht gefallen). Man hat sich dann auf ein vereinfachtes Umschreibungsverfahren geeinigt.
    Daher wurde die Vorschrift dieses Jahr in Kraft gesetzt. Wo will man da gegen klagen?
    Statt 100 Stunden PIC nur noch 50, keine theoretische Prüfung mehr sondern mündliche Schulung über EASA Flugrecht.
    Der Checkflug mit EASA Examiner bleibt aber, und man muss auch eine gültiges EASA Medical haben (das Medical war ja auch einer der  Hauptgründe, man hatte in Europa Angst das farbenblinde und zuckerkranke Piloten den Untergang des Abendlandes verursachen).
    Wie Endorsements (z.B. Nachtflug, Verstellprop, Tailwheel etc.) von den einzelnen EASA Staaten anerkannt wird, ist übrigens sehr unterschiedlich. Erfahrungen anderer  zufolge (ich hatte ein anderes EU Land dafür gewählt), hat das LBA dort eine besonderes restriktive Form der Auslegung und lässt ich wohl auch wegen der angegebenen  hohen Arbeitsbelastung  des Amtes exrem sehr viel Zeit den Umschreibungsbsvorgang durchzuführen.
  • Es ist besser am Boden zu sitzen und sich zu wünschen am Himmel zu sein, als am Himmel sich voller Angst sich zu wünschen man wäre unten geblieben.
  • Und was hat das alles jetzt mit dem Flugwetter zu tun?

  • StevenOS schrieb:
    Und was hat das alles jetzt mit dem Flugwetter zu tun?
    Nix, hast Recht. Hat sich so ergeben. Ging einfach mit mir durch.
  • Dreamflyer schrieb:
    Ich denke mal da bist du im falschen Forum. Ernsthafte termingebundene Flüge von A nach B   kannst du nur mit echten Flugzeugen durchführen und nicht mit einem Luftsportgerät (UL). Für grenzüberschreitenden wetterunabhängigen 
    Ich hab kein anderes Forum gefunden ;-)

    Als Lizenz mache ich so oder so die PPL(A) da es vom Aufwand her glaub garkeinen so großen Unterschied macht. Es werden auch Kombi Kurse angeboten wo das IFR, MEP und Co. schon mit drin sind.

    Mein "Dilema" ist das ich hauptsächlich zwei Ziele habe die 1200 und 1500km weit weg liegen, ich in der Regel allein (oder mit Hund) unterwegs bin. Wenn man also Wetter bis zu so und soviel Stunden sicher vorraussagen kann dann wäre eine UL die passende Lösung, so denke ich zumindest immer noch.

    Ein weiteres Problem ist das man auch einfach keine "richtigen" Informationen bekommt. Ich war am Wochenende auf einem Fliegerfest und habe von einem der nur Platzrunden fliegt erklärt bekommen wie das mit "langstrecken" funktioniert. Die einzige wirklich Information war das eine Reichweitenerweiterung (für biologische Männer) tatsächlich sinnvoll ist (hatte ich so noch nicht bedacht). Zu Wetter konnte der mir aber auch nichts sagen.

    Nichts für ungut, aber ich denke ich mache erstmal meine Lizenz und chartere am Anfang einige Maschinen und entscheide dann ob eine UL nicht doch das bewerkstelligen kann was ich brauche.

  • Oliver_K schrieb:
    Seit 22.06.2022 darfst Du mit Wohnsitz in Europa keine N-Registrierte Echo Maschinen (andere waren ja eh nicht erlaubt) mehr fliegen (Im EASA Gebiet).
    Ich frage mich, ob ich dann trotzdem noch einen US-PPL brauche, um ein N-Experimental zu fliegen...

    DerKleineWolf schrieb:
    Nichts für ungut, aber ich denke ich mache erstmal meine Lizenz und chartere am Anfang einige Maschinen und entscheide dann ob eine UL nicht doch das bewerkstelligen kann was ich brauche.

    Das ist mit Sicherheit sinnvoll. Man kann viele Theorien aufbauen ob es ins Konzept passt oder nicht, aber das ist sehr schwierig die Annahmen an die eigene Situation anzupassen.

    Ich denke man kann durchaus mit ULs solche Termine nehmen, wenn man grundsätzlich wenige Tage vorher entscheidet, ob man fliegen kann oder das Auto nehmen muss und hinnimmt, dass man des öfteren für das Auto entscheidet und auf der Fahrt feststellt, das Flugzeug wäre auch gegangen.

    Dieser zustand ist aber NUR DANN akzeptabel, wenn es nicht umgekehrt ist. Im Flugzeug sitzend und feststellend, dass man eigentlich besser hätte fahren sollen, führt leicht dazu weiter zu machen und dann wirklich in Gefahr zu geraten.

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