Luftraum G:
Erdsicht
1,5km Flugsicht
und frei von Wolken (die Wolken dürfen nicht berührt werden => Abstand quasi null)
Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser
Michael
Insofern, dass es im Luftraum G keinen vertikalen Mindestabstand zu Wolken gibt.
Mein AIP VFR hat übrigens im Ordner ENR nur 3 Kapitel. Deshalb kann ich nicht verstehen, was Du mit "ENR Punkt6" meinen könntest.
Michael
Natürlich kann ich bei einem Flug über einer Wolkendecke keine permanete Erdsicht haben. Das verbietet sich bei dieser Konstellation von vornherein.
Von der Forderung, dass man hierbei eine Flughöhe von mindesten 1000 ft AGL einhalten muss und außerdem die horizontalen (1,5km) und vertikalen Wolkenabstände (1000 ft) des Luftraumes E einhalten muss, ist es natürlich bei tiefer oder gar aufliegender Bewölkung denkbar, dass man auch im Luftraum G einen legalen Flug nach Sichtflugregeln über der Wolkendecke durchführen kann. Hierbei sollte allerdings klar sein, dass weder eine dauernde Erdsicht möglich noch gewährleistet sein kann.
Michael
Das Fliegen im Luftraum G ist eine Sache und das Fliegen über einer geschlossenen Wolkendecke eine andere. Im Luftraum G darf man mit Minimalausrüstung rumknattern. Dazu erachtet man es aber als zwingend notwendig, dass man, unter anderem, ständige Erdsicht hat.
Das Fliegen über einer geschlossenen Wolkendeck - hast Du das schon einmal über eine größere Strecke gemacht? - erfordert von Pilot und Ausrüstung ein wenig mehr. Denn es wird verlangt, dass der Luftfahrzeugführer in der Lage ist, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten. Das ist ohne Erdsicht nicht mehr mit einfacher Koppelnavigation, sprich mit Kompass, Fahrtmesser, Stoppuhr und Karte möglich, denn man kann die vermutete Position nicht mehr durch den Blick nach unten verifizieren. Hierzu benötigt man elektronische Hilfsmittel in Form von ADF, VOR oder GPS, die aber so explizit nicht vorgegeben sind. Weiterhin muss man die Gewissheit haben, dass man auch unter VMC-Bedingungen am Zielort landen kann. Die Berechtigung zur Teilnahme am Flugfunk ist die letzte Bedingung für den Piloten.
All diese Erfordernisse qualifizieren den Luftfahrzeugführer zum Fliegen über einer geschlossenen Wolkendecke, was er unter bereits genannten Bedingungen auch im Luftraum G und dann logischerweise ohne Erdsicht tun darf.
Michael
LuftVO
§ 32
Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken
Bei Flügen nach Sichtflugregeln dürfen Wolkendecken nur dann überflogen werden, wenn
1. die Flughöhe mindestens 300 m (1000 Fuß) über Grund oder Wasser beträgt und die Flugsicht sowie der Abstand von den Wolken (§ 28 Abs. 1) nach den Werten für den Luftraum der Klasse E (Anlage 5) eingehalten werden;
2. der Luftfahrzeugführer in der Lage ist, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten;
3. der Anflug zum Zielflugplatz und die Landung bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, gewährleistet ist;
4. der Luftfahrzeugführer die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkverkehrs hat.
Na dann ist doch alles klar!
Michael
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