On Top- Über den Wolken

Forum - Wetter & Meteorologie

  • Luftraum G:


    Erdsicht


    1,5km Flugsicht


    und frei von Wolken (die Wolken dürfen nicht berührt werden => Abstand quasi null)


    Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser


     


    Michael

  • Schönen Dank für die Antwort, aber inwiefern ist jetzt die frage beantwortet?

    Gruß

    Dirk
  • Insofern, dass es im Luftraum G keinen vertikalen Mindestabstand zu Wolken gibt.


    Mein AIP VFR hat übrigens im Ordner ENR nur 3 Kapitel. Deshalb kann ich nicht verstehen, was Du mit "ENR Punkt6" meinen könntest.


     


    Michael 

  • Aus dem Fliegertaschenkalender, dort sind die Punkte wohl anders sortiert. In der aktuellen ENR stehts unter Punkt 1-14B. Allerdings wird hier nichts mehr von 1000ft senkrechten Abstand geschrieben , sondern nur noch das der Abstand der Wolken wie in Luftraum E eingehalten wird. Was aber auch das gleiche ist :-)

    Vielleicht habe ich ja meine Ursprungsfrage nicht ganz klar formuliert, also hier noch ein Versuch :-)

    Also nach der Definition in ENR 1-14B Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken kann ich dies in einer Mindesthöhe von 2000ft machen (1000ft Mindestflughöhe +1000ft Abstand Wolken).In dieser Höhe kann ich mich aber immer noch in Luftraum G aufhalten (2500ft Höhe), falls der Luftraum G nicht herabgesetzt wurde (1000ft oder 1700ft). Im Luftraum G ist aber Erdsicht erfoderlich.

    Meine frage war: Hebt die Sonderregel "Sichtflugregeln über Wolkendecken" die Regel auf das ich im Luftraum G Erdsicht haben muß, oder darf ich nur im Luftraum E über Wolkendecken fliegen.

    Gruß

    Dirk
  • Natürlich kann ich bei einem Flug über einer Wolkendecke keine permanete Erdsicht haben. Das verbietet sich bei dieser Konstellation von vornherein.


    Von der Forderung, dass man hierbei eine Flughöhe von mindesten 1000 ft AGL einhalten muss und außerdem die horizontalen (1,5km) und vertikalen Wolkenabstände (1000 ft) des Luftraumes E einhalten muss, ist es natürlich bei tiefer oder gar aufliegender Bewölkung denkbar, dass man auch im Luftraum G einen legalen Flug nach Sichtflugregeln über der Wolkendecke durchführen kann. Hierbei sollte allerdings klar sein, dass weder eine dauernde Erdsicht möglich noch gewährleistet sein kann.


     


    Michael

  • Ich persönlich sehe das auch so, andernfalls würde diese Regel ja auch keine Sinn machen, da die normalen Wolkenabstands-Regeln im Luftraum E den Flug über Wolkendecken ermöglichen. Nur mir fehlt aber trotzdem irgendwie der Hinweis das die Erdsicht-Forderung des Luftraum G damit aufgehoben ist. Also mir ist nicht so klar ob das nun 100% legal wäre?

    Gruß

    Dirk
  • Ich kann die passenden Belege gerade nicht finden, fühle mich aber sehr sicher in der Annahme, dass Flüge über Wolken in G nicht erlaubt sind, weil die dort geltende Forderung "Erdsicht" nirgends für diesen Luftraum aufgehoben wird. 
  • Das Fliegen im Luftraum G ist eine Sache und das Fliegen über einer geschlossenen Wolkendecke eine andere. Im Luftraum G darf man mit Minimalausrüstung rumknattern. Dazu erachtet man es aber als zwingend notwendig, dass man, unter anderem, ständige Erdsicht hat.


    Das Fliegen über einer geschlossenen Wolkendeck - hast Du das schon einmal über eine größere Strecke gemacht? - erfordert von Pilot und Ausrüstung ein wenig mehr. Denn es wird verlangt, dass der Luftfahrzeugführer in der Lage ist, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten. Das ist ohne Erdsicht nicht mehr mit einfacher Koppelnavigation, sprich mit Kompass, Fahrtmesser, Stoppuhr und Karte möglich, denn man kann die vermutete Position nicht mehr durch den Blick nach unten verifizieren.  Hierzu benötigt man elektronische Hilfsmittel in Form von ADF, VOR oder GPS, die aber so explizit nicht vorgegeben sind. Weiterhin muss man die Gewissheit haben, dass man auch unter VMC-Bedingungen am Zielort landen kann. Die  Berechtigung zur Teilnahme am Flugfunk ist die letzte Bedingung für den Piloten.


    All diese Erfordernisse qualifizieren den Luftfahrzeugführer zum Fliegen über einer geschlossenen Wolkendecke, was er unter bereits genannten Bedingungen auch im Luftraum G und dann logischerweise ohne Erdsicht tun darf.


     


    Michael


     


    LuftVO
    § 32
    Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken
    Bei Flügen nach Sichtflugregeln dürfen Wolkendecken nur dann überflogen werden, wenn
    1.  die Flughöhe mindestens 300 m (1000 Fuß) über Grund oder Wasser beträgt und die Flugsicht sowie der Abstand von den Wolken (§ 28 Abs. 1) nach den Werten für den Luftraum der Klasse E (Anlage 5) eingehalten werden;
    2. der Luftfahrzeugführer in der Lage ist, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten;
    3. der Anflug zum Zielflugplatz und die Landung bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, gewährleistet ist;
    4. der Luftfahrzeugführer die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkverkehrs hat.

  • @FD
    Um Deine Frage zu beantworten: Ja, ich bin schon VFR über geschlossenen Wolkendecken geflogen. Ich kann mich leider weder daran erinnern wann zum ersten, noch zum letzten, noch wie viele Male überhaupt, noch welche Meilen ich dabei zurückgelegt habe. Ich kann Dir aber versichern, es waren viele, Flüge und Meilen. Aber Deine Frage lenkt völlig ab vom Thema "Legalität der on top Flüge in G§. Ebenso ist Deine lange persönliche Interpretation wenig hilfreich, auch wenn sie mit der Behauptung endet, das sei logisch. Es wäre das erste Mal, dass du geltenden Gesetzten und Vorschriften Logik unterstellst. 
    Dein beliebtes drag&drop von Gesetzestexten wäre hilfreich, wenn dort stehen würde, dass bei ontop Flügen in G die Forderung nach Erdsicht aufgehoben ist. Steht aber dort nicht. Also gilt sie. Das ist logisch! Oder?
  • Na dann ist doch alles klar!


    Michael

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