Ich wollte gern noch mal auf das Thema zurück kommen was sich bei cumulus und mike.romeo
hochgeschaukelt hat. Gat24 oder DWD??
§ 3a Flugvorbereitung
Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist
(1)
Bei der Vorbereitung des Flugs hat der Luftfahrzeugführer sich mit allen Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Flugs von Bedeutung sind, vertraut zu machen und sich davon zu überzeugen, daß das Luftfahrzeug und die Ladung sich in verkehrssicherem Zustand befinden, die zulässige Flugmasse nicht überschritten wird, die vorgeschriebenen Ausweise vorhanden sind und die erforderlichen Angaben über den Flug im Bordbuch, soweit es zu führen ist, eingetragen werden.
(2)
Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten. Vor einem Flug, für den ein Flugplan zu übermitteln ist, ist eine Flugberatung bei einer Flugberatungsstelle einzuholen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(3)
Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.
Zitat zu Punkt 2:
Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes
hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach
Instrumentenflugregeln hat sich der Luftfahrzeugführer über
die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen
ausreichend zu unterrichten.
Wenn man sich das DWD Gesetz §4 2. Abschnitt Aufgaben Punkt 2 anschaut ist der DWD gesetzlich befugt meteorologisch die Luftfahrt zu sichern.
http://www.dwd.de/bvbw/generator/Sites/DWDWWW/Content/Oeffentlichkeit/KU/KUPK/Wir__ueber__uns/Gesetz__PDF,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Gesetz_PDF.pdf
Es gilt also für den VFR, IFR Segelflug und Ballonfarhrt: Nur beim DWD erhalten wir alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschrieben Flugwetterinformationen und vorhersagen
Wenn irgend etwas schiefgehen sollte (Aussenlandung-Notlandung) aufgrund der Wetterlage und wir nachweisen können das wir uns über pc_met die Wetterinformation bezogen haben, dann sind wir perfekt nach § 3a LuftVO gebrieft.
Guten Flug und saubere Landungen
Erik