lkj925 schrieb:...Gafor war mal kostenpflichtig. Laut ULForum gibt es seit 2009 einen kostenlosen Zugang.
Hi Markus,
DWD Spezielle Nutzer Luftfahrt (GAFOR)war immer so gewesen. (Kostenlos)
LG lkj925
Hallo Markus, hallo Ikj,
die Angaben der Sichtweiten für die Gaforgebiete gibt es meines Wissens erst seit kurzem kostenlos. Ich bekomme in Kassel zwar den rechtlich gültigen Wetterbericht (pc-met) immer vom Vercharterer, möchte aber im Vorfeld wissen, ob ich einen Flug planen kann und besuche deshalb gerne die DWD-Seite (pc-met kann ich mir deshalb sparen). Was ich dort bisher immer vermisst habe, waren die Sichtenangaben, erst letzte Woche habe ich entdeckt, dass es diese jetzt auch auf der freien Seite gibt. Bei den Wetterinformationen vom Vercharterer steht nichts anderes drin als was man auf der freien Seite auch nachlesen kann und der Zettel war rechtlich immer ausreichend. Man sollte zudem nie vergessen, dass man auch bei Oskar-Bedingungen in eine Wolke geraten kann...
Viele Grüße Maxl
Maxl schrieb:Vielen Dank @Maxl, LG lkj925 und WalterGHallo Markus, hallo Ikj,
die Angaben der Sichtweiten für die Gaforgebiete gibt es meines Wissens erst seit kurzem kostenlos. Ich bekomme in Kassel zwar den rechtlich gültigen Wetterbericht (pc-met) immer vom Vercharterer, möchte aber im Vorfeld wissen, ob ich einen Flug planen kann und besuche deshalb gerne die DWD-Seite (pc-met kann ich mir deshalb sparen). Was ich dort bisher immer vermisst habe, waren die Sichtenangaben, erst letzte Woche habe ich entdeckt, dass es diese jetzt auch auf der freien Seite gibt. Bei den Wetterinformationen vom Vercharterer steht nichts anderes drin als was man auf der freien Seite auch nachlesen kann und der Zettel war rechtlich immer ausreichend. Man sollte zudem nie vergessen, dass man auch bei Oskar-Bedingungen in eine Wolke geraten kann...
Viele Grüße Maxl
BlueSky9 schrieb:
man kann es wohl so sagen: Die GAFOR-Codes sind
Wetterberatungstechnisch die legale Minimalversion
und bei windschwachen C & O Bedingungen auch
für die Meisten Fälle ausreichend.
Auch wenn es keine exakten Vorgaben bezüglich des Wetterbriefings der Flugvorbereitung gibt, ist das alleinige Studium des GAFOR im Streitfall mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend.
Schließlich heißt es in der LuftVO § 3a Abs 2:
"... hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten.
..."
Was mit verfügbar, und das ist natürlich bedeutend mehr als der GAFOR, gemeint sein kann, ist wahrscheinlich das, was der DWD, immerhin der einzige offiziell legitimierte Flugwetterdienst der Bundesrepublik, hier für VFR-Flieger empfiehlt.
Michael
PS: Eine APP, die u.a. auch den GAFOR beinhaltet, gibt es vom DWD schon einige Zeit, allerdings nur für zahlende pc_met-Kunden.
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